Hallo!
Ich bin nagelneu hier und komme nicht so recht weiter.
Ich habe eine eigene Honorarforderung aus dem Jahr 1997. Im Jahr 2011 habe ich einen Pfüb an die Bank der Schuldnerin gemacht. Allerdings hatte ich bei der Hauptforderung nur einen Teil geltend gemacht. Insgesamt ca. 450,00 EUR.
Nachdem die Schuldnerin den Pfüb erhalten hatte, hat sie brav Raten an uns gezahlt und wir haben den Pfüb einstweilen ruhen lassen (ca. 2000 EUR).
Die Bank wollte nun eine Forderungsaufstellung. Dort sind noch etwa 400 EUR offen. Jetzt schreibt die Bank, da ja der bereits bezahlte Betrag den Pfändungsbetrag übersteigt, sehen sie die Pfändung als erledigt an.
Dürfen die das? Die haben noch nie einen Cent bezahlt.
Kann ich dann nicht sagen, dass ich die Zahlungen der Schuldnerin auf den nicht gepfändeten Teil der HF gebucht habe?
Schon mal vielen Dank falls sich einer auskennt und mir das erklären kann
LG Pflegerin