Hallo Ihr lieben,
ich hab hier eine Sache auf dem Tisch, bei der ich gerade etwas überfragt bin oder ich steh einfach nur auf dem Schlauch
Kurz zur Sachlage. Uns liegt ein Teil-Anerkenntnis vor, nachdem der Schuldner zur Zahlung einer Forderung und zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verurteilt wurde. Ich soll jetzt den GVZ beauftragen bei dem Schuldner ein KFZ zu pfänden. Der Gläubiger hat uns ein Foto geschickt, auf dem das KfZ-Kennzeichen und die Marke zu erkennen ist und behauptet, dass es das Auto des Schuldners sei. Da der Gläubiger Angst hat, dass der Gläubiger in die USA abhaut, soll so schnell wie möglich der GVZ beauftragt werden um das besagte Auto zu pfänden.
Jetzt meine Frage: Was mach ich hier????
Ich weis gerade gar nicht, ob ich einen ZV-Auftrag stellen soll und wie ich das mit dem KfZ aufnehme (hat jemand ein Muster?) oder stellt man da ein PfüB????
Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank schon mal!