KFA nach Einspruch gegen VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cherymoon
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#1

09.11.2016, 18:48

Hallo Ihr Lieben, ich glaube ich stehe gerade total auf dem Schlauch.

Wir haben ein MB gemacht und im Anschluss den VB. Schuldner legte Einspruch (er wäre in Insolvenz) ein und sollte diesen laut Gericht begründen. Nach der gerichtlichen Aufforderung hat der Schuldner den Einspruch zurückgenommen und ihm mit Beschluss die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt. SW wurde mitgeteilt.

Ich muss doch jetzt bestimmt einen KFA machen oder? Und wenn ja, was für Gebühren nehme ich da? Wir haben ja gar nix gemacht.


:thx
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Anahid
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#2

09.11.2016, 18:53

Du musst auch nix machen, um die Gebühren für die Einleitung ins streitige Verfahren zu bekommen. Und ja, da müsste jetzt ein KFA gemacht werden. Aber einen Abrechnungsvorschlag hätte ich dennoch gerne zunächst einmal von Dir selbst. ;)
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#3

10.11.2016, 15:17

Danke erstmal.

also da kann ich doch ganz normal die 1,3 VerfG nehmen bzw. die 0,8 vorzeitige Beendigung, da ich ja keinen Antrag o.ä. eingereicht habe. 7002 und 7008 , fertig oder?
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#4

10.11.2016, 16:19

1,3 VG, nicht nur 0,8 (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 21. Auflage, VV 3305 Nr. 58 ff.)
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#5

11.11.2016, 09:00

Oh ok. Das hätte ich jetzt totoal falsch gemacht. Vielen Danke "Hexe vom Dienst" ;-)
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