keine glaubhaftmachung d. sch, raten bewilligt, keine ev 903

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gl_planlos
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#1

09.09.2011, 09:45

hallo, ich habe ein riesen problem.
der schuldner hat bereits 2009 eine ev abgegeben. nun habe ich erfahren, dass der schuldner (firma) vermögen erworben hat (investitionen in die firma). Ich also wegen 903 ab zum gv und glaubhaft versichert und beweise beigefügt. dieser stimmt der erneuten ev zu.

für die geschäftsräume gilt wohl ein zeitmietvertrag, der dieser tage ausläuft. von einer verlängerung weiß ich nix. Die ev sollte zeigen, wo ich noch schnell geld herbekomme, bevor die firma schließt und ihre mgl. reserven aufbraucht, bis man neue räume findet.

zum ev-termin brachte der schuldner dann eine rate mit. einer einziehung durch dem gv stimmte ich nie zu. inzwischen sogar mehrfach auch schriftlich bekräftigt. gv nahm sofort die rate an und die ev wurde in folge der vereinbarung ausgesetzt/verschoben.
ich fragte den gv, wie er annehme, dass der schuldner weiterhin bezahlen werde und könne. der gv meinte, weil ich (gläubiger!) doch glaubhaft versichert hätte, der schuldner habe vermögen erworben und die erste beachtliche rate über 1/6stel der gesamtforderung reicht ihm. aussagen mündlich.

vom zeitmietvertrag weiß der gv erst durch mich, nach ratenbewilligung durch den gv. meine vorgehensweise ist ihm egal.
die ungekehrte glaubhaftmachung interessiert ebensowenig. vom protokoll der glaubhaftmachung des schulder (gvga) ist weit und breit nix zu sehen.
pfüb ist gleichzeitig ergangen. drittschuldnererklärung vorliegend. unpfändbarkeit des guthabens auf antrag des schuldners. es scheint, als ob der schuldner jeweils das passende für ihn versichert.

frage ist nun, was tun.
Ich vertraue dem gv nicht mehr. er spielt auf zeit und die rennt mir weg. inzwischen sind fast 2 monate vergangen, als ich meinen auftrag für 903 gestellt hab. 2. rate deckt sich terminlich mit ablauf des mietvertrags ohne verlängerung. warten kann zu spät sein...
rosa

#2

09.09.2011, 19:41

weil ich (gläubiger!)
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Pepples
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#3

09.09.2011, 19:54

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