Kein P-Konto und Guthaben!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maka2
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#1

19.06.2017, 09:08

Hallo,

ich habe eigentlich eine ganz einfache Frage...komme aber nicht auf die Lösung :roll:

Ein Konto, auf welchem eine Pfändung ist, und das kein P-Konto ist...sehe ich richtig, dass hier das gesamte Guthaben gepfändet werden kann? Ohne Rücksicht auf irgendwelche Freibeträge??
Oder hab ich bei meinen Überlegungen was vergessen oder übersehen?
:thx schonmal!

Liebe Grüße
:wink1 maka2
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Anahid
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#2

19.06.2017, 09:36

Selbstverständlich kannst Du das pfänden. Der Schuldner hat allerdings innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des PfÜB noch die Möglichkeit, das Konto in ein P-Konto zu ändern, wenn es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto oder eine Firma handelt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
maka2
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#3

19.06.2017, 09:58

:knutsch Danke!!!
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