Wir haben gegen einen Schuldner einen PfÜb gemacht und dabei den Vermieter als Drittschuldner eingetragen, um bei Auszug an die Kaution zu kommen. Jetzt kam die Information zurück, dass über die Wohnung Zwangsverwaltung herrscht. Der Zwangsverwalter ist mir bekannt, aber nicht der (ehemalige) Eigentümer.
Wie geht es denn jetzt weiter?
Ich habe immerhin schon rausfinden können, dass der Zwangsverwalter zur Auszahlung der Kaution verpflichtet ist. Demzufolge würde ich den PfÜb jetzt nochmals an den Zwangsverwalter zustellen lassen, oder? Oder ist das sinnlos?
Kaution an Gläubiger bei Zwangsverwaltung
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Liegt die Kaution nicht auf einem Konto bei der Bank? DS wäre dann die Bank. War der Vermieter nicht Eigentümer? Komme da grade nicht mit
PS: zwar muss der Verwalter die Kaution auszahlen, aber ja nur, wenn der Mieter auszieht, solange die Zwangsverwaltung läuft
PS: zwar muss der Verwalter die Kaution auszahlen, aber ja nur, wenn der Mieter auszieht, solange die Zwangsverwaltung läuft
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Hallo,
ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Ist Schuldner nicht der Vermieter und zugleich Eigentümer?
S. Geiselmann
ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Ist Schuldner nicht der Vermieter und zugleich Eigentümer?
S. Geiselmann