Kaution an Gläubiger bei Zwangsverwaltung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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unkunkel
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#1

04.04.2017, 11:10

Wir haben gegen einen Schuldner einen PfÜb gemacht und dabei den Vermieter als Drittschuldner eingetragen, um bei Auszug an die Kaution zu kommen. Jetzt kam die Information zurück, dass über die Wohnung Zwangsverwaltung herrscht. Der Zwangsverwalter ist mir bekannt, aber nicht der (ehemalige) Eigentümer.

Wie geht es denn jetzt weiter?

Ich habe immerhin schon rausfinden können, dass der Zwangsverwalter zur Auszahlung der Kaution verpflichtet ist. Demzufolge würde ich den PfÜb jetzt nochmals an den Zwangsverwalter zustellen lassen, oder? Oder ist das sinnlos?
unkunkel
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#2

19.04.2017, 08:09

*schieb* Hat keiner eine Ahnung? :/
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paralegal6
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#3

19.04.2017, 08:51

Liegt die Kaution nicht auf einem Konto bei der Bank? DS wäre dann die Bank. War der Vermieter nicht Eigentümer? Komme da grade nicht mit
PS: zwar muss der Verwalter die Kaution auszahlen, aber ja nur, wenn der Mieter auszieht, solange die Zwangsverwaltung läuft
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Geiselmann
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#4

24.04.2017, 19:10

Hallo,

ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Ist Schuldner nicht der Vermieter und zugleich Eigentümer?

S. Geiselmann
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