InsoVerf. eröffnet - Gebühr Abgabe Vermögensauskunft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mra
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#1

12.01.2018, 08:27

Guten Morgen,

ich habe eine Mitteilung des GVZ bekommen, dass bei unserer ZV-Sache inzwischen das Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eröffnet wurde.

Nun meine Frage:

Ich habe ja einen ZV-Auftrag gemacht mit Abnahme der Vermögensauskunft und es wurden auch alle 2 Gebühren berechnet auf der letzten Seite. Ich weiß aber nicht, ob der die Vermögensauskunft abgegeben hat. Würdet ihr die 3309 für die Vermögensauskunft abrechnen? Kann ich davon ausgehen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dass der auch die Vermögensauskunft abgegeben hat?

Danke
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mücki
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#2

12.01.2018, 08:38

Guten Morgen,
es ist eher anders herum, wenn dir der GVZ schon direkt mitteilt, dass bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kannst du davon ausgehen, dass die Vermögensauskunft nicht abgenommen wurde.
Zuletzt geändert von mücki am 12.01.2018, 08:39, insgesamt 2-mal geändert.
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silvester
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#3

12.01.2018, 08:38

Es kommt darauf an, ob A) der Antrag G1 und K oder B) der Antrag G2 und K lautete. Bei A) fällt die 3309 an, denn die Aufträge stehen nebeneinander. Bei B) nur wenn die Insolvenz nach der Erledigung von K eintrat, denn die Aufträge stehen nacheinander, ist doch G2 durch K bedingt. (Nur dann kann der GV auch seine Gebühr KV 604-260 erheben.)
mra
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#4

12.01.2018, 08:59

Also der GVZ rechnet nicht die Abnahme der Vermögenauskunft ab. Also kann ich davon ausgehen, dass sie nicht abgenommen wurde und ich die Gebühr nicht bekomme oder?
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mücki
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#5

12.01.2018, 09:47

Wenn ich mich richtig erinnere, rechnet der GVZ diese in Form einer erledigten bzw. unerledigten Amtshandlung ab. Wenn er sie gar nicht abrechnet, hast du wohl die silvester genannte Variante B) beantragt (nacheinander) und kannst demzufolge nicht abrechnen. (Bedingung für Abnahme der VA = erfolglose Pfändung, GVZ hat aber gleich festgestellt, Pfändung nicht mgl. da InsO eröffnet.)
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paralegal6
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#6

12.01.2018, 10:48

die VA Gebühr bekommst du nicht, da ab InsO ZV Maßnahmen untersagt sind. Guck doch im Internet, wann genau eröffnet wurde
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mra
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#7

15.01.2018, 09:13

paralegal6 hat geschrieben:die VA Gebühr bekommst du nicht, da ab InsO ZV Maßnahmen untersagt sind. Guck doch im Internet, wann genau eröffnet wurde

Eröffnet wurde ca. 2 Monate nach Auftrag an den GVZ
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mücki
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#8

15.01.2018, 13:05

Mahlzeit,

Es bleibt aber - unabhängig von der Insolvenzeröffnung - dabei: Du kannst die Gebühr nur abrechnen, wenn du die ZV und parallel Abgabe VA beauftragt hast. Schau bitte einfach mal in deinen ZVA, welche Module du ausgewählt hast. Ausschlaggebend ist das Antragsdatum.
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