Insolvenzgeld & Forderungsanmeldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Geheimrat
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#1

29.11.2011, 08:41

Guten Morgen!

Habe hier einen Fall, in dem wir für unseren Mandanten beim Arbeitsgericht Zahlungsklage eingereicht haben. Die ging auch ohne Weiteres durch, sodass wir nunmehr ein VU haben. Danach wurde über das Vermögen des Schuldners das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Ich habe unserem Mandanten geraten, da es sich bei der Zahlungsklage um die letzten drei Monate Lohn vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses handelte, bei der Arbeitsagentur Antrag auf Insolvenzgeld zu stellen. Dies hat unser Mandant getan, allerdings habe ich jetzt gesehen, dass er das VU nicht angegeben hatte. Die Arbeitsagentur hat ihm lediglich zwei Gehälter ausgezahlt.

Nunmehr wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Ich frage mich nun, wie ich weiter vorgehen soll. Was melde ich nun beim Insolvenzverwalter an und muss ein neuer Antrag auf Zahlung von Insolvenzgeld an die Arbeitsagentur gestellt werden? Kann diese dann nicht den Titel von uns einfordern? Was überreiche ich dann dem Insolvenzverwalter als Nachweis, da in dem Titel nicht nur die letzten drei Gehälter, sondern auch Urlaub, Überstunden etc. geltend gemacht wurden.

Fragen über Fragen. Für schnelle Hilfe bin ich wie immer sehr dankbar!
liebe Grüße
Frau Geheimrat
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Frau Geheimrat
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#2

01.12.2011, 09:19

:schieb
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#3

01.12.2011, 14:19

Kann mir jemand sagen, ob er jetzt nochmal einen Insolvenzgeldantrag stellen muss???
BabyBen

#4

01.12.2011, 14:30

Nein, wenn einmal ein Insolvenzgeldantrag gestellt ist, dann reicht dies aus. Wahrscheinlich befindet sich sogar alles mehr im grünen Bereich, als ihr denkt. Das Arbeitsamt zahlt bis zur Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigung durch den Insolvenzverwalter (der natürlich erst nach Eröffnung tätig werden kann) meist nur einen Vorschuss von 60 bis 80 Prozent des Insolvenzgeldes. Ich würde als erstes Mal beim Arbeitsamt fragen, ob da nicht vielleicht noch eine Zahlung kommt. Sofern Insolvenzgeld gezahlt wird, geht die Forderung auf die Arbeitsagentur über. Zur Wahrung der Frist kannst Du die restliche Forderung zur Tabelle anmelden, der Insolvenzverwalter wird aber erst einmal bestreiten.

Übrigens unsere Arbeitsämter vertreten, dass es Insolvenzgeld auch für Überstunden gibt, die im Insolvenzgeldzeitraum angefallen sind.
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#5

01.12.2011, 14:55

Frau Geheimrat hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, ob er jetzt nochmal einen Insolvenzgeldantrag stellen muss???
Okay... vielen Dank!

Wollte nur auf Nummer sicher gehen.
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