Inso gerichtl. Verf. / Kostenentscheidung durch das Gericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

24.04.2008, 13:07

hi ich habe mal eine frage, wir haben eine Angelegenheit, wo wir die beklagten in einem verfahren wegen Schadensersatz vertreten. nun wurde im laufenden Verfahren das Insolvenzverfahren der beklagten eröffnet. können wir nun kostenentscheidung durch das gericht beantragen? bzw. wie soll man jetzt die akte abrechnen ? :shock:
Autotextkönigin
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#2

24.04.2008, 18:05

Nein, der Prozeß ist unterbrochen gem. 240 ZPO. Hier gibts i.d.R. auch keine Kostenentscheidung, es sei denn, das Gericht pennt (mehrmals erlebt). Eure eigene Forderung müßt ihr dann zur Inso-Tabelle anmelden. Da ein Titel hierfür nicht zwingend erforderlich ist, reicht es aus, eine Gebührenberechnung über die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Gebühren und Auslagen beizufügen.

Der Prozeß kann durch den InsV jedoch aufgenommen werden. Das wird er aber meist nicht tun, wenn er auf Beklagtenseite sitzt.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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