Hinterlegung und ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Johanna17
Foren-Praktikant(in)
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#1

12.01.2010, 11:56

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Unser Mandant kann vollstrecken gegen Sicherheitsleistung. Sicherheit ist hinterlegt, Hinterlegungsschein kann aber der Gegenseite nicht zugestellt werden, da der Schuldner unbekannt verzogen ist. Wir haben ein VZV ausgebracht (Geldinstitut). Einen PfüB kann ich nicht beantragen, da der Hinterlegungsschein nicht zugestellt werden kann. Öffentliche Zustellung haben wir beantragt, doch das dauert, außerdem gibt der Schuldner bei Gericht immer wieder Adressen an, unter der er aber nicht aufzufinden ist. Hat jemand einen Tipp für mich???


Gruß Johanna
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Badeschlappe26
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#2

12.01.2010, 12:17

Vielleicht mal www. supercheck.de versuchen? Bei Anschriftenprüfung hatten wir da schon gute Erfolge.
Es grüßt

die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
Ernie

#3

12.01.2010, 12:32

Dann mach halt einen Pfändungsbeschluss im Rahmen des § 720 a ZPO in das Konto!
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