HILFE!! Ich soll eine Marke pfänden!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aurora-Sun
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#1

12.03.2013, 16:20

Hey ihr Lieben,

ich bin total am verzweifeln!! Ich mache sowieso eigentlich so gut wie nie ZV, nur in Vertretung oder kleinere, einfache Sachen um meine Kollegin zu entlasten! Nun ist sie im Urlaub und mein Chef legt mir eine Akte hin mit der Bitte, einen Pfändungsauftrag bezüglich einer Marke anzufertigen. Er hätte das auch noch nie gemacht, aber das wäre eine "normale" Pfändung und wir hätten doch hier bestimmt irgendwelche Vordrucke.

Das Problem, ich weiß, dass es Neuerungen in der ZV gab, ich habe keine Schulung mitgemacht...unsere WinRA Vorlagen sind derzeit nicht abrufbar. Wir arbeiten mit einer PDF-Datei für ZV Anträge. Der PfÜB geht in unserem WinRA Programm noch, ist allerdings noch der alte Vordruck. Ich habe dort keine Vorlage für eine "Markenpfändung" gefunden. :?

Kann mir hier irgendjemand sagen was mein Chef damit meint? Was ich machen und/oder beachten muss? Da ich die Urlaubsvertretung für meine Kollegin übernehme bin ich zugedeckt bis obenhin mit Arbeit, sonst hätte ich schonmal angefangen im Internet zu forschen aber dafür besteht leider überhaupt keine Zeit :cry:
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Aurora-Sun
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#2

12.03.2013, 16:40

Noch ein paar Infos die er mir eben reingereicht hat. Wir haben einen Titel (KFB), über diesen läuft aber derzeit auch die ZV, d.h. ich müsste eine 2te vollstreckbare Ausfertigung beantragen!? Geht das, kann ich während der laufenden ZV aus dem KFB einen PfÜB über die Pfändung der Marke aufgrund des Titels machen?

Wir wollen den PfÜB machen weil wir glauben, dass die ZV nichts einbringen wird.
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Aurora-Sun
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#3

13.03.2013, 10:02

:wink1

Ich muss das leider mal nach vorne schieben :oops:

Habe mir gestern zu Hause noch ein paar Gedanken gemacht. Zuerst werde ich wohl eine weitere vollstreckbare Ausfertigung unseres Titels (KFB) beantragen.

"... beantragen wir gemäß § 733 ZPO die Erteilung einer weiteren, vollstreckbaren Ausfertigung des KFB v. (Az) um gegen den Schuldner zeitgleich mehrere Vollstreckungshandlungen durchführen zu können."

Würde das so gehen oder muss ich noch explizit eine Begründung mit angeben? Falls ja, was sollte darin enthalten sein? Name und Registernummer der Marke?

Dann habe ich mich ins MarkenR etwas eingelesen und herausgefunden, dass Schuldner und Markeninhaber identisch sein müssen (check) und dass das DPMA nicht der Drittschuldner ist. Wen gebe ich denn als Drittschuldner an? Nochmal den Markeninhaber/Schuldner oder niemanden? Weil, laut MarkenR wird der PfÜB allein schon durch Zustellung an den Pfändungsschuldner wirksam von daher ist mir unklar, ob ein Drittschuldner überhaupt angegeben werden muss wenn dieser doch sowieso derselbe ist wie der Schuldner :roll:
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Loki
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#4

13.03.2013, 10:28

Mein Stöber sagt dazu, dass es keinen Drittschuldner gibt. Die Pfändung erfolgt nach § 857 ZPO. Und soweit ich das hier rauslese, kann der Gläubiger im Anschluss die Pfändung beim Markenamt eintragen lassen.
schindler1
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#5

13.03.2013, 11:02

vielleicht hilft Dir das weiter?

Pfändung Wortbildmarke
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Aurora-Sun
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#6

13.03.2013, 12:01

Tausend Dank schindler!!!! Das wird mir sicherlich weiterhelfen!!!

:knutsch
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icerose
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#7

13.03.2013, 13:26

warum willst du eine 2. vollstreckbare haben? Versuch mal, die "1." von der anderen Maßnahme vorzeitig zurückerbitten. Bei hat sowas schon geklappt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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