herausgabe arbeitspapiere

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
katjes2009
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 01.03.2009, 12:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: München

#1

05.04.2009, 22:12

hallöchen,
ich soll aus einem vergleich vollstrecken. die arbeitgeberin unserer mandantin rückt die arbeitspapiere nicht raus. daher werde ich ja einen gv mit der herausgabe beauftragen. meine frage ist brauche ich eine vollstreckbare ausfertigung ? weil der vergleich steht ja im sitzungsprotokoll mit drin. oder muss ich diesen vorher im parteibetrieb zustellen?
für hilfe wäre ich dankbar. :D
Jupp03/11

#2

05.04.2009, 22:18

Ich frag einfach zurück, Voraussetzung zum Beginn einer Vollstreckungsmaßnahme sind:?

1.
2.
3.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

06.04.2009, 08:06

Sehe ich auch so, 750 ZPO und bei den entsprechenden Anträgen liest das Gericht gerne auch Großbuchstaben.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Antworten