Haftbefehl und daneben PfÜb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#1

16.08.2017, 10:14

Guten Morgen,

wir haben nun die Möglichkeit gegen einen Schuldner den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen, da dieser der Aufforderung zur Abgabe eine VA nicht nachgekommen ist.

Haben aber auch Drittauskünfte erhalten, also Kontodaten usw.

Kann man das beides nebeneinander machen? oder macht das keinen Sinn? :hm
:mrgreen:
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3278
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

16.08.2017, 10:42

Ich persönlich würde hier zunächst das Ergebnis des PfÜBs abwarten, bevor ich den Haftbefehl beantrage und damit weitere Kosten verursache.
Da Du wahrscheinlich nur einen Titel hast, kannst Du die Anträge auf PfÜB / Haftbefehl auch nur nacheinander stellen.
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#3

16.08.2017, 11:07

Ich würde auch sagen du solltest erstmal den PfÜB in die Welt bringen und abwarten. Vielleicht kannst aufgrund der Kontenpfändung die Forderung schon beitreiben. Dann erübrigt sich ja die VA eh.

Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Himbeere89
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 27.06.2017, 11:43
Beruf: Mag. Iur.
Software: Advoware

#4

16.08.2017, 12:30

Dankeschön, so werde ich es nun machen :thx
:mrgreen:
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4844
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#5

16.08.2017, 15:37

Coco Lores hat geschrieben:Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
:kopfkratz Interessant. :mrgreen: :huch
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#6

16.08.2017, 15:41

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
Coco Lores hat geschrieben:Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
:kopfkratz Interessant. :mrgreen: :huch
erlassen lassen :lol:
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Antworten