Guten Morgen,
wir haben nun die Möglichkeit gegen einen Schuldner den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen, da dieser der Aufforderung zur Abgabe eine VA nicht nachgekommen ist.
Haben aber auch Drittauskünfte erhalten, also Kontodaten usw.
Kann man das beides nebeneinander machen? oder macht das keinen Sinn?
Haftbefehl und daneben PfÜb?
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Ich persönlich würde hier zunächst das Ergebnis des PfÜBs abwarten, bevor ich den Haftbefehl beantrage und damit weitere Kosten verursache.
Da Du wahrscheinlich nur einen Titel hast, kannst Du die Anträge auf PfÜB / Haftbefehl auch nur nacheinander stellen.
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Ich würde auch sagen du solltest erstmal den PfÜB in die Welt bringen und abwarten. Vielleicht kannst aufgrund der Kontenpfändung die Forderung schon beitreiben. Dann erübrigt sich ja die VA eh.
Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Dankeschön, so werde ich es nun machen
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Interessant.Coco Lores hat geschrieben:Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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erlassen lassenmrsgoalkeeper hat geschrieben:Interessant.Coco Lores hat geschrieben:Und wenn der PfÜB ins Leere läuft dann würde ich den Haftbefehl erlassen.
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