Habe VKH bewilligt bekommen - welche Gebühren müssen in den

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Meggie
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#1

13.11.2014, 08:51

Hallo

ich habe VKH bewilligt bekommen für die ZV.

Jetzt will ich einen PFÜB beantragen. Die Gerichtskosten lasse ich frei, die entstehen ja nicht.

Jetzt zu den Kosten.

Setze ich dort die normalen Gebühren ein oder die PKH Gebühren ?

Gruß Meggie
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Pepples
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#2

13.11.2014, 09:14

In den Antrag die normalen Gebühren, abrechnen kannst Du jedoch nur die PKH-Gebühren. Die Differenz bleibt stehen und kann im Forderungskonto angesetzt werden.
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Meggie
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#3

13.11.2014, 09:22

Danke :wink1
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Soenny
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#4

13.11.2014, 10:48

Aber nur bei Beiordnung ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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