GVZ lehnt Raten ab

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katharina80
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#1

07.01.2014, 12:21

Hallo,

darf der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung des Schuldners ablehnen?

Wir sind Gläubiger und haben und haben einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft gestellt und gleichzeitig Anweisungen zur gütlichen Einigung.

Nun ruft die Schulderin an und teilt mit, dass der Gerichtsvollzieher keine Raten von der Schuldnerin annimmt. Die Forderung würde innerhalb von 12 Monaten beglichen werden.

Daher meine Frage, ob der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung ablehnen darf, obwohl wir dieser ausdrücklich zugestimmt haben und die Schuldnerin ebenfalls eine Ratenzahlung beantragt.

Die Ratenzahlung soll auch über den Gerichtsvollzieher laufen, da dieser mehr Druck auf die Schuldnerin ausüben kann. Bei uns hat sie sich nicht an die Ratenzahlung gehalten.

Vielen Dank
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Anahid
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#2

07.01.2014, 12:45

Hast Du mal den GV angerufen? Ich würde ehrlich gesagt auf die Aussage einer Schuldnerin nix geben. Wahrscheinlich will die nur, dass die an Euch unmittelbar zahlen kann und der Gerichtsvollzieher zurückgerufen wird. Dann kann sie dann mal wieder nicht zahlen und auf diese Weise kannst Du das Spiel endlos weiterführen. Also würde ich erstmal mit dem GV telefonieren.
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Katharina80
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#3

07.01.2014, 12:55

Das Spiel haben wir hier jede Woche. Das kenn ich selber. Der GVZ hat schon einmal die Ratenzahlung abgelehnt. Dann hat die Schuldnerin an uns gezahlt und jetzt aufgehört. Daher ist es recht wahrscheinlich, dass die Schuldnerin in diesem Fall Recht hat.

Wollte aber bevor ich den GVZ anrufe wissen, ob er ablehnen darf oder nicht. Falls er mir erzählt, dass er die Ratenzahlung ablehnt, möchte ich ihn dann darauf hinweisen, dass er dies nicht darf (wenn es so sein sollte).
silvester
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#4

07.01.2014, 13:06

Im Grundsatz ist es Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, allerdings muß der Schuldner glaubhaft machen, woraus er die Raten bezahlen will (§§ 802a, 802b ZPO).
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Soenny
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#5

07.01.2014, 13:09

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß wenn der GV die Ratenzahlung ablehnt, dann weiß er auch warum und das konnten wir dann auch in einem Telefonat klären. Meist ist es dann so, daß der SC schon bekannt ist mit der Tour und dann ist eine Ablehnung - für mich zumindest - vollkommen verständlich.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#6

07.01.2014, 13:09

OK. Danke. Dann weiß ich Bescheid...
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