Hallo Ihr Lieben,
ich soll in einer ZV-Akte die Gerichtsvollzieherkosten für eine Verhaftung schätzen.
Ich habe es bisher nur einmal gemacht und dort hat der Gerichtsvollzieher Kosten i. H. v. 118,00 € abgerechnet und zwar wie folgt:
18,00 € f. Verhaftung
65,00 € f. d. Bereitstellung eines Schlossers
20,00 € für einen Zeugen
15,00 € Auslagen
Meine Frage ist, ob der Gerichtsvollzieher bei einer Verhaftung immer einen Schlosser und Zeugen mitnehmen muss und somit dann immer so "hohe" Gerichtsvollzieherkosten anfallen.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
GVZ-Kosten bei Verhaftung
Der Gerichtsvollzieher muss zweifellos nicht immer einen Schlosser und Zeugen mitnehmen. Wenn allerdings ein Gerichtsvollzieher nach mehreren vorangegangenen erfolglosen Versuchen und ggf. erfolgloser schriftlicher Zahlungsaufforderung an den Schuldner aufgrund vollstreckt, sind die Kosten eines vorsorglich für den Fall einer erforderlich werdenden zwangsweisen Wohnungsöffnung anwesenden Schlossers als notwendige Zwangsvollstreckungskosten vom Schuldner zu erstatten. Dies gilt auch für Zeugen und auch, wenn der Einsatz letztlich nicht erforderlich ist, weil der Schuldner nun entgegen der Erwartungen öffnet.
Es können somit leicht über 120 EUR anfallen. Gewöhnlich wird der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss anfordern (und vielleicht auf die kostengünstigere Möglichkeit der Einholung von Auskünften Dritter hinweisen).
Es können somit leicht über 120 EUR anfallen. Gewöhnlich wird der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss anfordern (und vielleicht auf die kostengünstigere Möglichkeit der Einholung von Auskünften Dritter hinweisen).