GV-Kosten bei PfÜb-Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#11

16.06.2013, 08:37

Nein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Gerichte nur noch das Original weiterschicken und deshalb der GV die entsprechenden Abschriften selbst fertigen muss. Ich schicke meine PÜs deshalb nur noch zweifach ans Gericht.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
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#12

16.06.2013, 17:01

Die eventuellen Mehrkosten werden nur vermieden, wenn das VG neben der Ausfertigung auch beglaubigte Abschriften davon weitergibt. In der Praxis kommt dies aber eher selten bis nicht vor, zumal notwendige Streichungen nicht auf die weiteren Abschriften übertragen werden.
Das Original verbleibt stets bei Gericht.
Melle
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#13

17.06.2013, 08:38

Aber wenn der Gläubiger jetzt keine bestimmte Zustellung beantragt, muss dann nicht automatisch nacheinander gem. § 173 GVGA zugestellt werden. Eine gleichzeitige Zustellung an die Drittschuldner erfolgt doch nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers oder???
Fuli
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#14

25.09.2017, 09:31

Guten Morgen Ihr Lieben,

habe zu einer GV-Mitteilung auch eine Frage.

Es ist so, dass unser Mandant Drittschuldner ist und einen PfüB wegen Unterhalt zugestellt bekommen hat. So weit so gut.

Auf der Zustellungsurkunde ist vom Gerichtsvollzieher vermerkt:

Zahlungshinweis an den Drittschuldner:

Bitte überweisen Sie die o.g. Kosten von 13,00 auf das Konto....

Die 13,00 € sind unter Gebühren KV 100, 101, 102, 600 aufgeführt. Ich verstehe nicht, warum unser Mandant als Drittschuldner die Kosten tragen soll. Denn in § 13 GVKostG steht:

(1) Kostenschuldner sind

1. der Auftraggeber,
2. der Vollstreckungsschuldner für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und
3. der Verpflichtete für die notwendigen Kosten der Vollstreckung.

Schuldner der Auslagen nach den Nummern 714 und 715 des Kostenverzeichnisses ist nur der Ersteher.
(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Wird der Auftrag vom Gericht erteilt, so gelten die Kosten als Auslagen des gerichtlichen Verfahrens.

Muss unser Mandant die 13,00 € nun zahlen?

Vielen Dank schon einmal für Eure Rückmeldungen.
Zuletzt geändert von Fuli am 25.09.2017, 10:23, insgesamt 2-mal geändert.
samsara
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#15

25.09.2017, 09:57

Das ist eigenartig. Wir haben letzte Woche auch einen Pfüb erhalten; darin steht ..."wichtiger Hinweis an den Drittschuldner: nebenstehende Kosten sind einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen.. Zahlungen sind nicht an den GV zu leisten..." Da muss sich der GV vertan haben.
Fuli
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#16

25.09.2017, 10:21

Ich habe zwischenzeitlich durch ein sehr unfreundliches und unverschämtes Gespräch mit der GVin ein Ergebnis erhalten.

Guck mal in § 2 da steht was zur Kostenbefreiung. Das hatte ich übersehen. Vielleicht ist der Gläubiger in Eurem Fall auch kostenbefreit. Dann stimmt das, was der GV geschrieben hat.

LG
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#17

28.08.2019, 15:52

Hallo Ihr Lieben,

ich muss den alten Sachverhalt hier nochmal hochholen, weil es ganz gut zu meinem Fall passt.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben einen PfÜB mit insgesamt 3 Drittschuldnern. Der letzte GV hat uns den ganzen Summs mit entsprechenden Zustellurkunden der anderen beiden GV und seiner Kostennote übersandt. Diese Kostennote haben wir auch bezahlt.

Das Ganze ist schon 2 Jahre her und es war bisher nichts zu holen, da es noch zig andere Gläubiger vor uns gibt. Nun wurden wir aufgefordert unsere Forderungen aufzustellen, damit ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden kann. So weit so gut....

Jetzt bin ich aber grade über die Zustellurkunden der anderen beiden GV gestolpert, auf denen ja auch jeweils eine Kostenrechnung mit dem Hinweis an den Drittschuldner: "Diese Kosten sind einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen" steht. Ich kann hier auch nicht sehen, dass wir diese Kosten jemals bezahlt hätten.

Meine Frage nun: Wer hat bzw. hatte diese Kosten zu tragen? Hätten wir die damals an den jeweiligen GV zahlen müssen? Es gab aber auch nie eine Aufforderung des jeweiligen GV. Lediglich die Kostennote des letzten GV, von dem wir auch die Sachen zurückbekommen haben.

Ich würde gerne wissen, ob ich diese Kosten ebenfalls in meine Forderungsaufstellung reinnehmen kann/muss, weil wir Sie ja nicht bezahlt haben bzw. der Gläubiger.

Ich steh grad voll auf dem Schlauch. :roll: :oops:
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#18

29.08.2019, 08:41

Hat niemand eine Lösung?
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samsara
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#19

29.08.2019, 08:43

Die Kosten der beiden anderen GV sind sicherlich in der Rechnung, die Ihr erhalten habt, mitenthalten.
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#20

29.08.2019, 08:55

samsara hat geschrieben:
29.08.2019, 08:43
Die Kosten der beiden anderen GV sind sicherlich in der Rechnung, die Ihr erhalten habt, mitenthalten.
Das glaube ich nicht. Die Rechnungen der beiden anderen GV waren jeweils in Höhe von 24,50 € und die vom letzten GV 33,36 €.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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