Hallöchen da draußen!
Folgendes Problem:
Wir haben Mdt in zwei unterschiedlichen Angelegenheiten vertreten. Mdt hat in beiden Angelegenheiten Honorar nicht gezahlt, so dass wir nunmehr zwei VBs haben. Wir haben auch zwei ZV-Aufträge gestellt und Mdt hat nunmehr die eV abgegeben.
Heute bekommen wir vom GVZ in diesen beiden Angelegenheiten 2 Rechnungen über jeweils € 42,45.
Darf der das?
Also einmal die Rechnung über € 42,45 würde ich einsehen, aber warum die 2te genauso hoch? Wenn Schuldner bereits eV abgegeben hat und wir nur die Mitteilung kriegen "Schuldner hat eV abgegeben" wäre die GVZ-Rechnung doch auch nicht so hoch.
Meiner Meinung nach hätte GVZ die erste Rechnung bezüglich Abgabe eV in Höhe von € 42,45 abrechnen dürfen und in der zweiten Angelegenheit dann halt nur die Auslagen und sowas?
Lieg ich falsch? Was meint ihr?
GV-Gebühr bei Abgabe e.V. 2mal?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1058
- Registriert: 08.06.2007, 17:22
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Bin der gleichen Meinung wie Du! Sicher sind ihm auch Auslagen etc. entstanden, aber ganz sicher nicht über diese Höhe.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
das kommt darauf an. So weit ich weiß darf der das (hierzu könnte sich ja mal GVBÜRO oder so äußern), denn es sind für den verschiedene Titel und daher verschiedene Verfahren.
ich glaub mich knutscht ein Elch
@ HIMI
Das ist schon richtig, dass er das als zwei verschiedene Verfahren ansieht, seh ich ja genauso. Aber er kann doch theoretisch nur wegen eines Verfahrens die eV abnehmen und deshalb auch nur einmal die Gebühr für Abnahme der eV (dachte ich zumindest immer).
Sprechzeiten beim GVZ sind leider erst am Montag wieder, sonst hätte ich da gleich mal angerufen...
Das ist schon richtig, dass er das als zwei verschiedene Verfahren ansieht, seh ich ja genauso. Aber er kann doch theoretisch nur wegen eines Verfahrens die eV abnehmen und deshalb auch nur einmal die Gebühr für Abnahme der eV (dachte ich zumindest immer).
Sprechzeiten beim GVZ sind leider erst am Montag wieder, sonst hätte ich da gleich mal angerufen...
das ist vermutlich Auffassungssache. Wenn er gleichzeitig in zwei Verfahren das gleiche tut, fallen vermutlich die gleichen Kosten an, unabhängig davon ob es sich um Vollstreckungsaufträge des gleichen oder verschiedener Auftraggeber handelt.
Was schreibt er denn in seinem Protokoll? Hat der denn das VV "wenigstens" zweimal geschickt?
Was schreibt er denn in seinem Protokoll? Hat der denn das VV "wenigstens" zweimal geschickt?
ich glaub mich knutscht ein Elch
Also ich hatte auch schon mal so einen Fall, bei dem wegen mehrerer Sachen (nicht nur unsere) dem Schuldner die eV abgenommen wurde. Da hat der GVZ auch bei allen die hohe Gebühr abgerechnet nach dem Motto: Ich hab das alles gleichzeitig gemacht und zwar für alle Schuldner und dann fallen halt diese Gebühren an. Wenn er nur wegen einem die eV abgenommen hätte und die anderen "Vollstreckungen" erst danach drangekommen wären, dann hätten die auch nur die geringere Kostennote von ihm bekommen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Zweimal haben wir das bekommen ja. Drum denk ich ja auch, dass die Auslagen durchaus gerechtfertigt abgerechnet werden könnten, aber die € 30,00 für die Abnahme seh ich net so ganz ein (vom Schuldner können wir nämlich auch nix holen ), zumal er den Schuldner ja nicht einmal wegen der einen Forderung die Abgabe machen lässt und dann nochmal wegen der anderen Forderung. Er macht halt einfach nur zwei Kopien von der eV, zuschicken, fertig.
Mich würd halt interessieren, ob jemand schon mal was ähnliches auf´n Tisch liegen hatte. Ansonsten muss halt bis Montag warten...
Mich würd halt interessieren, ob jemand schon mal was ähnliches auf´n Tisch liegen hatte. Ansonsten muss halt bis Montag warten...
da würde vermutlich ein Blick in GVKostG, GVO oder so weiterhelfen.
Vermutlich muß der bei der Maßnahme, wie er sie vorgenommen hat, so nehmen. Man könnte ihn - vielleicht - im Hinblick auf Schadensminderung angehen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, eine Maßnahme sei überflüssig gewesen. Aber das hängt auch von dem Auftrag oder den Aufträgen ab, die Ihr erteilt habt.
Vermutlich muß der bei der Maßnahme, wie er sie vorgenommen hat, so nehmen. Man könnte ihn - vielleicht - im Hinblick auf Schadensminderung angehen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, eine Maßnahme sei überflüssig gewesen. Aber das hängt auch von dem Auftrag oder den Aufträgen ab, die Ihr erteilt habt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Naja gut im Hinblick auf die Schadensminderungspflicht hätten wir damals wohl auch statt zwei Aufträgen einen machen können. Ach Mist, dann beißen wir halt mal in den saueren Apfel und zahlen drauf.
Nochmal wird das aber nicht passieren!
Danke für die Antworten.
Nochmal wird das aber nicht passieren!
Danke für die Antworten.
- blackcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 865
- Registriert: 23.10.2006, 16:05
- Wohnort: Niedersachsen
Es ist wirklich so, dass der GV die eV-Gebühr so viel mal berechnen darf, wie Aufträge vorliegen!
Ich kann jetzt zwar auf die schnelle nicht den Paragraphen nennen, die Abrechnung ist aber korrekt!
Hatte bereits einen ähnlichen Fall...
Ich kann jetzt zwar auf die schnelle nicht den Paragraphen nennen, die Abrechnung ist aber korrekt!
Hatte bereits einen ähnlichen Fall...