Guthaben Dritter auf Konto nach Pfändung
Ich meinte nur, dass prinzipiell 850k bei Sozialleistungen möglich ist. Bei Konten Dritter geht das nicht.
- Pepsi
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axo jetzt versteh ichs.. das Urteil war im Hinblick darauf.. ok.. na vielleicht hat jemand ja noch eins vom BGH parat, aber Stine deins ist schonmal gut!
Kein Pfändungsschutz für auf das Konto eines Dritten überwiesene Sozialleistung
SGB I § 55; BGB § 394
Eine Sozialleistung, die auf ein Girokonto der Ehefrau des Berechtigten überwiesen wird, für das dieser lediglich Bankvollmacht hat, wird durch die Pfändungsschutzvorschrift des § 55 I SGB-AT nicht vor einer Verrechnung bzw. Aufrechnung mit Schulden der Kontoinhaberin gegenüber dem Kreditinstitut geschützt.
BGH, Urteil vom 12-10-1987 - II ZR 98/87 (Celle)
SGB I § 55; BGB § 394
Eine Sozialleistung, die auf ein Girokonto der Ehefrau des Berechtigten überwiesen wird, für das dieser lediglich Bankvollmacht hat, wird durch die Pfändungsschutzvorschrift des § 55 I SGB-AT nicht vor einer Verrechnung bzw. Aufrechnung mit Schulden der Kontoinhaberin gegenüber dem Kreditinstitut geschützt.
BGH, Urteil vom 12-10-1987 - II ZR 98/87 (Celle)
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super!!!!
übrigens hab dich hier noch nicht so wirklich wahrgenommen, aber REchtspfleger werden hier "sehr gerne genommen" *g*
PS: mpf das Urteil ist ja so alt, das is gar net im Internet drine.. muss ich mal googeln..
übrigens hab dich hier noch nicht so wirklich wahrgenommen, aber REchtspfleger werden hier "sehr gerne genommen" *g*
PS: mpf das Urteil ist ja so alt, das is gar net im Internet drine.. muss ich mal googeln..
Also, nur noch mal eben zur Sicherheit, bevor ich Chefe jetzt was falsches sage:
Ich habe noch einmal nachgeschaut. Der Schuldner erhält auf sein Konto seine REnte und BAGIS, seine Ehefrau Arbeitseinkommen, wobei hier das Gericht schon einwendet, daß die Abrechnung nicht mit dem auf das Konto gezahlten Beträgen identisch ist, es also fraglich sei, ob es sich hier überhaupt um Arbeitseinkommen handelt.
Gilt hier dennoch das von Bob genannte Urteil des BGH?
Ich habe noch einmal nachgeschaut. Der Schuldner erhält auf sein Konto seine REnte und BAGIS, seine Ehefrau Arbeitseinkommen, wobei hier das Gericht schon einwendet, daß die Abrechnung nicht mit dem auf das Konto gezahlten Beträgen identisch ist, es also fraglich sei, ob es sich hier überhaupt um Arbeitseinkommen handelt.
Gilt hier dennoch das von Bob genannte Urteil des BGH?
BAGIS = Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales. Die BAgIS bietet hilfebedürftigen neben den Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Integration in den Arbeitsmarkt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in Form von Geldleistungen (Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmten Mehrbedarfen, Leistungen für Unterkunft und Heizung. Also wohl so was wie Sozialhilfe und Arbeitslosengeld.