Gesonderte Gebühr für Antrag auf Haftbefehl (Modul H)?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janne
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#1

17.08.2017, 15:16

Ich nochmal kurz:

Ich soll einen ZV-Auftrag auf Einholung der Vermögensauskunft machen (ohne vorherigen Pfändungsversuch); nun fragt mein Chef mich, ob gesonderte RA-Gebühren (0,3 Gebühr) entstehen wenn wir unter Modul H ankreuzen, dass bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner ein Antrag auf Erteilung eines Haftbefehls (der dann aber erstmal zu unseren Händen geht) gestellt wird?

Also praktisch so ähnlich wie Pfändungsversuch durch GVZ + Vermögensauskunft die ja als Kombiauftrag gelten?
Aelizia
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#2

17.08.2017, 15:39

Janne hat geschrieben: ob gesonderte RA-Gebühren (0,3 Gebühr) entstehen wenn wir unter Modul H ankreuzen,
Nein, eine gesonderte Gebühr gibt es dafür nicht.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

17.08.2017, 15:40

Nein, der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls und die anschließende Verhaftung gehören zum Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft und lösen keine gesonderten Gebühren aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Janne
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#4

17.08.2017, 15:54

Merci :wink1
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