wir sind für unseren Insolvenzverwalter hier im Hause tätig.
Ich soll jetzt den Pkw des Schuldners pfänden (der sollte eigentlich eine Ausgleichszahlung leisten, damit er den Pkw behalten kann, hat er aber nicht getan, also will das Insolvenzgericht, dass wir das Auto pfänden). Nen Pfändungsauftrag hab ich zusammengebastelt, sieht auch gut aus. Frage ist jetzt hier wohl nur, ob wir uns aus der vorhandenen Masse überhaupt den GVZ "leisten können" oder besser PKH beantragen.
Hat einer einen groben Überblick darüber, was auf uns an GVZ-Kosten zukommt? Wie funktioniert das eigentlich praktisch, kriegen wir den Wagen vor die Tür gestellt oder verwertet der GVZ den gleich? Wichtig ist eigentlich nur die erste Frage mit den GVZ-Kosten, die zweite Frage ist nur für mich, um es zu verstehen
![Sehr glücklich :D](./../images/smilies/icon_biggrin.gif)