Gerichtsvollzieher trotz Bezahlung???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sarah22
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#51

18.09.2012, 07:04

Hey also es har sich noch nicht geklärt, wir hatten jetzt an den GVZ geschrieben, dass er sich doch an seine Auftraggeberin wenden soll, da die Kosten nicht notwendig waren, natürlich etwas ausführlicher :) daraufhin hat unsere Mandantschaft eine Zahlungserinnerung wegen den 46 Euro GVZ-Kosten bekommen, die sie nun bis nächste Woche begleichen sollen (insgesamt haben sie 2 Wochen zur Bezahlung) jedoch sehen wir wie gesagt nicht ein, dass wir das zahlen, denn die Vollstreckungsgläubigerin hatte das Geld am 07.08. auf dem Konto und hat es dem GVZ erst am 20.08 mitgeteilt, was für einen Rechtsbehelf gibt es denn gegen den GVZ? Und ich meine in dem Zusammenhang nicht unbedingt die Erinnerung gegen den Kostenansatz, denn wir haben keinen bekommen, haben beim ZV-Auftrag nur den Betrag der zu zahlen ist bekommen (neben der Forderung der VOllstreckungsgläubigerin, die ja schon bezahlt war) und bei der Zahlungserinnerung des GVZs direkt an unsere Mandantschaft auch nur den Gesamtbetrag, aber GVZs müssen eine Kostenaufstellung machen, woraus sich der BEtrag zusammensetzt... Telefonisch meinte der GVZ das geht nicht, aber er muss doch eine Aufstellung haben, woraus sich der BEtrag von 46 euro zusammensetzt und die wollen wir haben, kriegen wir aber nicht, was kann ich dagegen unternehmen??? Weiß wer einen Rat? Daanke
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