Ein herzliches Hallo von einem neuen Mitglied
Nun..ich habe auch direkt ein Thema, was ich nicht so verstehe:
Folgender Sachverhalt:
Habe Titel über € 800,00...ZV-Auftrag an GV geschickt
Heute bekomme ich den Titel zurück mit dem Hinweis, dass eine Teilzahlung von GV weitergeleitet wird. Teilzahlung (in etwa die Hälfte) ist auch schon da.
Im Protokoll steht, dass Schuldner tel. glaubhaft versichert hat, die Restzahlung bis Ende DEz. direkt an uns zu zahlen.
Ist das seitens des GV so korrekt? In meinen Augen macht er es sich etwas einfach. Soweit ich weiß ist der GV doch auch nach Teilzahlung verpflichtet, die ZV ordnungsgemäß fortzuführen. Heißt in meinen AUgen, Zahlung weiterhin zu überwachen...und zwar bei sich.
Liege ich da so falsch mit meiner Denke??
Gerichtsvollzieher schickt nach Teilzahlung Titel zurück
Jap, sowas hab ich hier wöchentlich.
Mich ärgert das auch, grad weil ich dann oft genug nen neuen Auftrag raushauen muss, weil die SU eben dann auf einmal nicht zahlen.
Bei manchen Kandidaten schreib ich dann in den (nächsten) ZVA aber auch rein, dass Ratenzahlungen nur noch akzeptiert werden können, soweit sie über den GV eingezogen werden.
Mich ärgert das auch, grad weil ich dann oft genug nen neuen Auftrag raushauen muss, weil die SU eben dann auf einmal nicht zahlen.
Bei manchen Kandidaten schreib ich dann in den (nächsten) ZVA aber auch rein, dass Ratenzahlungen nur noch akzeptiert werden können, soweit sie über den GV eingezogen werden.