Hallo,
angenommen ein Paar hat ein lastenfreies Grundstück, welches jedem zur ideellen Hälfte gehört. Könnte man sich erstrangig ein Wohnrecht / Nießbrauch o.ä. auf den jeweils anderen Teil eintragen lassen, um so eine evt. ZV zu erschweren?
Gruss Sabine
Gegenseitiges Wohnrecht eintragen? Geht das?
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m.m. erlischt doch mit zwangsversteigerung das wohnrecht....!? doch, ich glaub, sowas hab ich mal gelesen.
Nach Stöber ist die Eintragung eines Wohnungsrechts an einem Miteigentumsanteil nicht zulässig. Rd-Nr.: 1241, hab nur die 12. Auflage
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Hallo Jupp,Jupp03 hat geschrieben:Nach Stöber ist die Eintragung eines Wohnungsrechts an einem Miteigentumsanteil nicht zulässig. Rd-Nr.: 1241, hab nur die 12. Auflage
meinst du mit Stöber den ZVG-Kommentar? Ich hab die 19. Auflage und kann darin nichts von Wohnrecht i.V.m. Miteigentumsanteil finden.
LG Sabine