Gegenseitiges Wohnrecht eintragen? Geht das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sabinchen0900
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#1

27.05.2009, 12:36

Hallo,
angenommen ein Paar hat ein lastenfreies Grundstück, welches jedem zur ideellen Hälfte gehört. Könnte man sich erstrangig ein Wohnrecht / Nießbrauch o.ä. auf den jeweils anderen Teil eintragen lassen, um so eine evt. ZV zu erschweren?
Gruss Sabine
StineP

#2

27.05.2009, 14:54

m.m. erlischt doch mit zwangsversteigerung das wohnrecht....!? doch, ich glaub, sowas hab ich mal gelesen.
Jupp03/11

#3

27.05.2009, 15:22

Nach Stöber ist die Eintragung eines Wohnungsrechts an einem Miteigentumsanteil nicht zulässig. Rd-Nr.: 1241, hab nur die 12. Auflage
Sabinchen0900
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#4

04.06.2009, 09:04

Jupp03 hat geschrieben:Nach Stöber ist die Eintragung eines Wohnungsrechts an einem Miteigentumsanteil nicht zulässig. Rd-Nr.: 1241, hab nur die 12. Auflage
Hallo Jupp,
meinst du mit Stöber den ZVG-Kommentar? Ich hab die 19. Auflage und kann darin nichts von Wohnrecht i.V.m. Miteigentumsanteil finden.
LG Sabine
Jupp03/11

#5

04.06.2009, 09:10

Schöner/Stöber, der sogenannte alte Haegele
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