Gebühren ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janaalein
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#1

20.09.2016, 12:17

Hallo,

Wenn ich den neuen Vollstreckungsauftrag fertige, entsteht dann die 3309 2 mal? Einmal für den Antrag und einmal für Abnahme der Vermögensauskunft (VA-Termin)

LG
grommelie
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#2

20.09.2016, 12:28

Nicht sofort, erstmal entsteht nur die 3309 VV RVG für die ZV.

Wenn dann das Verfahren als Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft fortgeführt wird, weil die ZV fruchtlos verlaufen ist, dann entsteht auch die zweite 3309.
Janaalein
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#3

20.09.2016, 12:37

Mhm, so dachte ich das ja auch. Ich hatte nämlich einen Antrag ohne Gebühren gemacht, da wir vor ca. einem Monat schon einmal einen Antrag mit Gebühren gemacht hatten, der Schuldner jedoch verzogen ist. Der Gerichtsvollzieher meinte jedoch, ich kann jetzt schon eine Gebühr für einen VA-Termin nehmen oder soll sie zumindestens schon einmal hinschreiben. Wenn es jedoch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt, weil der Schuldner zahlt, entsteht diese Gebühr ja aber auch nicht. Da frage ich mich wieso ich diese mit in den Antrag aufführen soll, wenn diese ja auch erst nach Abgabe entsteht.
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AliceImWunderland
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#4

20.09.2016, 12:40

Wenn du einen ZV-Auftrag gleichzeitig mit einem VA-Auftrag verbindest, dann stehen beide Gebühren von Anfang an im Auftrag drin (das macht eine vernünftige RA-Software eigentlich von selbst). Sollte der Schuldner auf die ZV hin zahlen, setzt der Gerichtsvollzieher die Gebühren für dei VA-Auftrag automatisch ab bzw. diese bleiben unberücksichtigt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Janaalein
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#5

20.09.2016, 16:48

Danke
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