Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage :S. Und zwar wir haben die Vollstreckung gegen einen Schuldner in die Wege geleitet. Dieser hat dann einen Vollstreckungsschutzantrag ans Gericht abgereicht. Der Vollsrteckungsschutz wurde dem Schuldner nicht gewährt. Es ist ja eine 0,3 für den Vollstreckungsauftrag entstanden. Entsteht jetzt noch zusätzliche Gebühr von 0,3 für das Vollstreckungsschutzverfahren? Oder eine zusätzliche Gebühr generell?
Liebe Grüße und vielen Dank im vorraus
Gebühren ZV nach Vollstreckungschutz
- Adora Belle
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Siehe Nr. 3328 VV RVG.