Hallöchen, ich habe eine ganz dringende Frage:
Wir haben einen Vollstreckungsantrag ans Verwaltungsgericht gestellt. Es wurde ein „D“ Aktenzeichen vergeben. Dieser wurde abgelehnt. Welche Gebühr kann ich hierfür abrechnen? 1,3 VG nach 3100?
Danach wurde Beschwerde eingelegt. Hier kann ich dafür die 0,5 VG 3500 berechnen, oder?
Gebühren VwG
- Liesel
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Für einen Vollstreckungsantrag entsteht keine 1,3 VG nach 3100. Vollstreckungshandlungen werden nach 3309 abgerechnet.
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Auch beim Verwaltungsgericht? Der Antrag war ungefähr so: Gegner soll etwas herausgeben, wenn er dies nicht tut, soll ein Zwangsgeld angedroht werden.
- Pepples
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Eine Vollstreckungsangelegenheit haste erst dann, wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast. Den willst Du ja wohl erst, also ist es ein Herausgabeantrag und damit ein Klageverfahren.
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