Gebühr ZV-Androhung auf Gebühr Einigung anrechnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#1

31.08.2016, 13:55

:wink1

Bin mir gerade unsicher. Mandant erhält aufgrund KFB eine ZV-Androhung mit Gebühr nach 3309. Jetzt will er mit dem Gläubiger eine Teilzahlungsvereinbarung schließen. Hierin ist wiederum eine Verfahrensgebühr angesetzt. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Verfahrensgebühr für die ZV-Androhung nicht auf die für die Vereinbarung angerechnet werden muss. Laut Forderungskonto sind jedenfalls beide eingebucht. Habe schon im Kommentar gelesen, aber irgendwie nichts passendes gefunden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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niva
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#2

31.08.2016, 13:59

keine Anrechnung, aber die 3309 entsteht insgesamt nur 1x. die Verhandlungen über die Ratenzahlung sind ja vermutlich aufgrund der ZV-Androhung entstanden bzw. sind sie ja die Fortsetzung der ZV-Androhung.
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#3

31.08.2016, 14:07

Ja, die Verhandlungen über die Ratenzahlung erfolgten aufgrund der Androhung. Gut, dann kann ich also eine Verfahrensgebühr aus dem Foko rauswerfen. Danke.
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Stephen Jay Gould
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