Gebühr für Antrag auf Abgabe der eV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#11

21.10.2008, 14:50

IHR seid Goldschätze.. :) Danke Euch..

Ich ware noch auf den §, bevor ich es ihm wieder hinlege.. DANKE :)
Tante Noro

#12

21.10.2008, 14:51

hmmm sorry auf die schnelle find ich es auch grad net
handygirly
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 24.06.2008, 11:17

#13

21.10.2008, 16:23

Laut <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> Randnr. 197 fällt die Gebühr bereits mit dem Antrag an.. daher habe ich sie jetzt mit reingenommen (auch ne ehemalige Berufschulkollegin nimmt die auf jeden Fall mit rein)... :)

LG handygirly
Luisa123456
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 22.05.2007, 19:38

#14

16.07.2009, 17:59

Hallo, greife dieses Thema jetzt einfach nochmal auf:

Es ging kombinierter Auftrag an GV. Dieser teilte dann mit, daß Schuldner e. V. abgegeben hat und verweist auf das AG, daß man dort Protokoll erholen kann. Protokoll wurde nicht angefordert.

Meines Erachtens ist dann keine RA-Gebühr für e. V. angefallen. Sieht das jemand anders?

Die von Handygirly zitierte Fundstelle keinne ich auch, aber das kanns ja wohl nicht sein, daß schon bei Antragstellung die Gebühr anfällt :)
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
GV Alt
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2006, 01:20
Wohnort: NRW

#15

16.07.2009, 18:43

Die Gebühr entsteht beim Kombi-Auftrag nicht mit dem Antrag, sondern erst dann, wenn der GV nach Erledigung des ZV-Auftrages (egal wie) ins EV-Verfahren geht.

Beispiel:
Erledigung des ZV-Antrages unter Schaffung der Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 Nr. 1-4 ZP0. Jetzt ist man im Ev-Verfahren, die Gebühr ist entstanden. Ob Schu. jetzt geladen wird oder wg. bereits abgegebener EV eingestellt wird spielt dabei keine Rolle.
Luisa123456
Forenfachkraft
Beiträge: 243
Registriert: 22.05.2007, 19:38

#16

16.07.2009, 18:52

Danke!!
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
Yv0nne
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 24.01.2008, 19:07

#17

24.07.2009, 12:14

mmmh kurze frage noch:

Es geht um folgendes:
Ich beantrage ZV-Auftrag mit evtl. Abgabe zur eidesstattlichen Versicherung. Gerichtsvollzieher trifft Schuldner nicht an.Er bestimmt Termin zur Abgabe der E.V. am 23.07.2009.Der Schulder erscheint nicht am Termin, bezahlt aber am selben Tag die Gesamtforderung (ohne E.V. -Gebühren natürlich, wird ja nachträglich eingebucht). Gerichtsvollzieher schickt somit alle Unterlagen an uns zurück.
Ist jetzt die E.V. -Gebühr entstanden oder nicht und kann ich die noch beim Schuldner geltend machen?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
:D
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#18

24.07.2009, 12:24

Er bestimmt Termin zur Abgabe der E.V. am 23.07.2009.
Damit seid Ihr ja schon im e.V.-Verfahren und habt auch die Gebühr verdient.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Yv0nne
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 18
Registriert: 24.01.2008, 19:07

#19

24.07.2009, 12:35

ahh danke^^
das war mir so unsicher wegen der Zahlung!
Antworten