Hallöchen.
Brauch mal wieder Hilfe. Hatte kürzlich ZV-Auftrag erteilt. GVZ-Zuständigkeit hat sich geändert. Jetzt mach ich einen neuen ZV-Auftrag.
1. Muss ich den alten zurücknehmen?
2. Ich bekommen bei RAM angezeigt, "evtl. Geb. für VA nachbuchen". Sollte ich die mit in die Forderungsaufstellung einfügen bevor ich den Auftrag fertig mache, oder muss ich diese Anmerkung von RAM "ignorieren?"
Sonnige Grüße von BeeKey
Gebühr für Abgabe VA in Forderkungsaufstellung
- BeeKey
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Weil der Schuldner verzogen ist. Die neue Adresse ist bekannt und die fällt nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des alten GVZ.
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt.....