Gebühr für Abgabe VA in Forderkungsaufstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
BeeKey
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.06.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

15.06.2015, 15:48

Hallöchen.

Brauch mal wieder Hilfe. Hatte kürzlich ZV-Auftrag erteilt. GVZ-Zuständigkeit hat sich geändert. Jetzt mach ich einen neuen ZV-Auftrag.

1. Muss ich den alten zurücknehmen?
2. Ich bekommen bei RAM angezeigt, "evtl. Geb. für VA nachbuchen". Sollte ich die mit in die Forderungsaufstellung einfügen bevor ich den Auftrag fertig mache, oder muss ich diese Anmerkung von RAM "ignorieren?"

Sonnige Grüße von BeeKey
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt..... :yeah
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

15.06.2015, 16:19

Wieso hat sich die Zuständigkeit geändert?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
BeeKey
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.06.2015, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

16.06.2015, 08:04

Weil der Schuldner verzogen ist. Die neue Adresse ist bekannt und die fällt nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des alten GVZ.
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt..... :yeah
Antworten