Fortsetzung Klage nach Erteilung Restschuldbefreiung f. Bekl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Muupsi
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#11

01.11.2011, 15:44

Wieder was dazu gelernt :)
Jupp03/11

#12

01.11.2011, 15:53

BabyBen hat geschrieben:Jupp aber dazu ist es nach der erteilten Restschuldbefreiung dann auch mal eben zu spät :mrgreen:
Immer stimmt das Sprichwort doch nicht:

Dumme Frage, dumme Antwort ...
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