Fortsetzung der Zwangsversteigerung nach einstw. Einstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ChristinaK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 31.10.2006, 15:12

#1

01.08.2008, 12:40

Hallo alle zusammen,

da ich leider das 1. mal mit der zwangsversteigerung zu tun habe, hoffe ich, dass ihr mir vielleicht weiter helfen könnt.

also, der fall sieht so aus:

unsere mandantin hat nen titel gegen die schuldnerin über ca. 1800 €, durch das Vermögensverzeichnis haben wir erfahren, dass sie 2 Grundstücke hat, über die auch schon die Zwangsversteigerung angeordnet wurde, also haben wir den Beitritt erklärt. Es gibt nur einen anderen Gläubiger außer uns, und das ist wohl die damals kreditgebende Bank der Schuldnerin. (die fordern ca. 55.000 €)

jetzt fanden 2 Termine statt, in denen aber kein wirksames Angebot abgegeben worden ist. der verkehrswert beider grundstücke beläuft sich auf 126.500 €.

jetzt haben wir natürlich den beschluss über die einstweilige einstellung bekommen.

meine frage ist jetzt, wie wir weiter verfahren sollen. also ob es sinnvoll und notwendig ist von unserer seite aus die fortsetzung des verfahrens zu beantragen? sinkt dadurch auch das mindestgebot für die grundstücke?

vielen dank schonmal!
Antworten