Forderungskonto anlegen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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knypcia
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#1

15.05.2015, 11:08

Und zwar hatte ich bislang nicht sehr viel damit zu tun und bin nun etwas verwirrt.
Wir haben Vollstreckungsbescheid, ich soll jetzt ein Forderungskonto erstmal anlegen wegen der Vermögensauskunft.
1. Forderung: 74,43 €
2. Forderung: 149,35 €
Gerichtskosten: 23,00 €
Mahnkosten: 10,00 €
Zinsen 8 % auf 74,43 € vom 05.07.2012 bis 08.03.2013: 4,06 (laut VB,bei meiner Berechnung aber 4,04?!)
Zinsen 8 % auf 149,35 € vom 05.07.2012 bis 08.03.2013: 8,10 (laut VB, bei meiner Berechnung aber 8,12)
Gesamtsumme: 268, 94 (wobei ja hier wieder die Zusammenrechnung von den Forderungen mit Zinsen passt, mit Zisen vom VB und "meinen")

Und hinzu kommen laufende zinsen von 8 % aus 74,43 € ab 09.03.2013 sowie
8 % aus 149,35 € ab 09.03.2013

Nun weiß ich nicht, ob ich bei der Anlegung des FoKo die Zinsen einfach 8 % aus 74,43 € vom 05.07.2012 bis (nehmen wir jetzt mal) 18.05.2015 machen soll oder erstmal 8 % aus 74,43 vom 05.07.2012 bis 08.03.2013, die Zinsen dann hinzurechnen und aus dem neuen Betrag dann wieder 8% vom 09.03.2013 bis 18.05.2015?

Für euch bestimmt ein kleines Problem, von daher hoffe ich auf schnelle kurze Hilfen ^^
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Whoville
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#2

15.05.2015, 11:21

Die festgesetzten Zinsen aus dem VB sind als Zinsen im FoKo anzulegen und dann weitere laufende Zinsen ab einen Tag nach der Berechnung (ab 09.03.2013) eingeben, das Programm rechnet dann allein aus.
knypcia
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#3

15.05.2015, 11:33

Ich krieg das leider nicht hin :/
ich habe jetzt die beiden Forderungen, Gerichts- und Mahnkosten, aufgenommen. Die Forderungen eben nur mit Darum der Rechnungslegung und das war's.
Wie muss ich da jetzt die Zinsen reinbuchen?
knypcia
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#4

15.05.2015, 11:48

Muss ich, wenn ich die Hauptforderungen buche, dort die bereits ausgerechneten Zinsen vom 05.07.2012 bis 08.03.2013 einragen und als "weitere Zinsforderung" dann Zinsen ab 09.03.2013 bis irgendwann aus dem Betrag der Hauptforderung?
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#5

15.05.2015, 11:49

Hast du unter Nebenforderung keine Position Zinsen? Ich arbeite leider nicht mehr mit RA-Micro, aber ich meine, dass es dort auch die Möglichkeit gibt, die Zinsen direkt einzubuchen.
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alraune
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#6

15.05.2015, 12:06

knypcia, Du machst es Dir viel zu schwer! Du brauchst bloß beide Hauptforderungen verzinslich mit 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2012 einzugeben. Das ist alles.
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sunny84
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#7

15.05.2015, 12:06

Also ich geb die ausgerechneten Zinsen gar nicht extra ein, sondern einfach nur laufende Zinsen ohne Enddatum.

In deinem Fall wäre das dann

1. HF 74,43 € nebst Zinsen ab dem 05.07.12
2. HF 149,35 € nebst Zinsen ab dem 05.07.12
RAM berechnet die Zinsen dann automatisch bis zum aktuellen Tag.
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#8

16.05.2015, 08:16

alraune hat geschrieben:knypcia, Du machst es Dir viel zu schwer! Du brauchst bloß beide Hauptforderungen verzinslich mit 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2012 einzugeben. Das ist alles.
Da machen unsere Gerichtsvollzieher nicht mit! :-? sobald das Foko nicht sämtliche Beträge aus dem Titel enthält, bekomme ich ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung eines richtigen Fokos. Soll auch mit der Reform zusammenhängen...
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#9

16.05.2015, 09:19

Klappt bei uns bislang auch noch ohne Probleme.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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