Hallo liebe Leute,
ich brauche Hilfe um ein Forderungskonto richtig anlegen zu können. Ich weiß immer nicht mit den Zinsen bescheid usw. Also wie lege ich ordnungsgemäß ein Forderungskonto an, mit HF und Zinsen sowie Anwaltsvergütung nebst Zinsen. Ich komm nicht so richtig klar.
Und wie kann ich die Vollstreckung besser kontrollieren? Bei uns in der Kanzlei gibt es überhaupt keine Organisation. Wie läuft das bei Euch so?
Vielen lieben Dank schonmal für Eure Hilfe
LG
Forderungskonto anlegen
- Anahid
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Du arbeitest doch mit RA-Micro. Da ist doch praktisch alles angegeben. Du legst das Forderungskonto an, unten schreibst Du den Titel rein, aus dem vollstreckt wird und dann kommst Du auch schon zum buchen. Du nimmst für die Hauptforderung die 6 (Hauptforderung) und da kannst Du alles angeben. Vorne entweder Datum der Rechnung oder worum auch immer es geht und dann die Zinsen so wie sie im Titel stehen.
Die Kontrolle der ZV mach ich über Wiedervorlagen. Das Problem wird aber sein, dass man Dir diese Rechte als Auszubildende wahrscheinlich nicht einräumen wird, dass Wiedervorlagen auf Dich laufen können? Müsstest Du mal abklären.
Die Kontrolle der ZV mach ich über Wiedervorlagen. Das Problem wird aber sein, dass man Dir diese Rechte als Auszubildende wahrscheinlich nicht einräumen wird, dass Wiedervorlagen auf Dich laufen können? Müsstest Du mal abklären.
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das Problem gibt es schon vorne weg mit den Zinsen bevor ich einen MB überhaupt beantrage... Ich weiß total blöd, aber hier ist auch einfach niemand den ich fragen kann.
Ich hab die Rechte bereits, aber muss neben der ZV auch sämtliche anderen Dinge machen. Ich schaff das einfach alles nicht, aber Chefin sieht das Problem nicht.
Ich hab die Rechte bereits, aber muss neben der ZV auch sämtliche anderen Dinge machen. Ich schaff das einfach alles nicht, aber Chefin sieht das Problem nicht.
- Anahid
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Okay...also ab welchem Zeitpunkt Du Zinsen eintragen kannst, kann ich Dir nicht grundsätzlich erklären. Das kommt auf den jeweiligen Fall an und ab wann der Schuldner in Verzug ist.
Zum Verzug kannst Du mal § 286 BGB durchlesen. Für die Höhe der Verzugszinsen § 288 BGB.
Zum Verzug kannst Du mal § 286 BGB durchlesen. Für die Höhe der Verzugszinsen § 288 BGB.
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Hallo. Habe auch mal eine Frage. Soll ZV-Auftrag machen und mein VB sieht folgendermaßen aus:
Hauptforderung: 269,24 €
Zinsen: vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu HF: Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € vom 14.06.2007 bis 13.11.2013 102,90 €
hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € ab dem 14.11.2013.
Wenn ich die Hauptforderung ins Foko eintragen will welches Datum muss ich dann nehmen bezüglich der Zinsen? 14.06.2007 oder 14.11.2013
Hauptforderung: 269,24 €
Zinsen: vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu HF: Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € vom 14.06.2007 bis 13.11.2013 102,90 €
hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € ab dem 14.11.2013.
Wenn ich die Hauptforderung ins Foko eintragen will welches Datum muss ich dann nehmen bezüglich der Zinsen? 14.06.2007 oder 14.11.2013
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Also Chef vorgelegt und der meinte ist falsch und müsste ab 14.06.2007 eingetragen werden.
Hat er Recht bzw wo steht das? Im MB haben wir den 14.06.2007 angegeben. Ich würde auch sagen 14.11.2013 aber gehen dann nicht die anderen Zinsen verloren?? (*überleg)
Hat er Recht bzw wo steht das? Im MB haben wir den 14.06.2007 angegeben. Ich würde auch sagen 14.11.2013 aber gehen dann nicht die anderen Zinsen verloren?? (*überleg)
- Liesel
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Das ist doch eindeutig. Die Zinsen bis 13.11.2013 wurden bereits tituliert und sind so auch in das Foko aufzunehmen (als Zinsen). Die laufenden Zinsen werden ab 14.11.2013 berechnet.bürotipse hat geschrieben: Zinsen: vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu HF: Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € vom 14.06.2007 bis 13.11.2013 102,90 €
hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € ab dem 14.11.2013.
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Ich stimme Liesel zu.Liesel hat geschrieben:Das ist doch eindeutig. Die Zinsen bis 13.11.2013 wurden bereits tituliert und sind so auch in das Foko aufzunehmen (als Zinsen). Die laufenden Zinsen werden ab 14.11.2013 berechnet.bürotipse hat geschrieben: Zinsen: vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu HF: Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € vom 14.06.2007 bis 13.11.2013 102,90 €
hinzu kommen weitere laufende Zinsen von 5 Pp über BZ aus 269,24 € ab dem 14.11.2013.
Sonst hast ja nachher für den Zeitraum 14.06. bis 13.11. doppelt Zinsen drin.