Forderungsaufstellung div. Titel und ZV-Teilzahlung und RSV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sodoku
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#11

06.03.2018, 12:10

Hallo, ich muss auf die obige Sache nochmal zurückkommen. Jetzt haben wir ein Schreiben der RSV erhalten. Die Fragen nach, ob wir bereits Zahlungen erhalten haben (Angabe Aktenzeichen Klageverfahren) . Sollten keine Erstattungen eingegangen sein, sollen wir dem Schulnder mitteilen. dass Neugläubiger jetzt die Versicherung ist und wir sollen durch eine Kopie dieses Schreibens an die RSV bzw. deren beauftragtenForderungsmanagement den Nachweis erbringen.
Ich hab ja erstmal auf die Vollstreckungskosten und dann auf Zinsen KFB und dann anteilig auf KFB angerechnet.Hauptforderung KFB ist noch nicht mal in Höhe der Selbstbeteiligung getikgt. Also teile ich RSV mit, dass noch keine Zahlung erfolgt ist, oder? Was schreibt man an den Schuldner?
Wie sieht so ein Schreiben aus? Beinhaltet dieses Schreiben die Anweisung an den Schuldner die festgesetzten Kosten aus dem KFB abzüglich Selbstbeteiligung des Gläubigers dass der Schildner diese nunmehr an die RSV direkt zahlen soll? Auch die Zinsen daraus? Hat jemand vielleicht ein Muster? Bedeutet das jetzt auch, dass die RSV zukünftig ihre Forderung aufgrund der gesetzlichen Forderungsübergang selbst versucht einzutreiben?
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Anahid
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#12

06.03.2018, 12:36

Du kannst denen mitteilen, dass eine Zahlung in Höhe von ...... geleistet wurde, die unter Anwendung des Quotenvorrechts an den Mandanten ausgezahlt wurde und dass Du um Klarstellung bittest, ob die Versicherung die restliche Forderung (wobei zu beachten wäre, dass hier noch ein Teilbetrag in Höhe von ....... aus der Selbstbeteiligung des Mandanten aussteht) selbst beitreiben möchte oder die Zwangsvollstreckung von Euch fortgesetzt werden soll. Ich hatte bei meiner Antwort damals übersehen, dass hier eine RSV mitspielt. Selbstverständlich stehen auch die Zinsen der RSV anteilig zu. Fragt sich also, ob hier überhaupt noch was an Selbstbeteligung aussteht, wenn die komplette Zahlung an den Mandanten ausgezahlt wurde.
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#13

06.03.2018, 13:23

Na eigentlich wurde an uns gar nichts ausgezahlt. Das Geld wurde vom Schuldner direkt an den Mandanten bezahlt. Aber ich glaube das spielt für die RSV keine Rolle. Wenn ich Abahid richtig verstehe, dann teile ich dem Gläubiger erstmal nichts mit und warte auf Antwort der RSV?
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Anahid
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#14

06.03.2018, 17:17

Die Frage ist weiterhin, ob nicht ein Teil des Geldes, welches der Mandant erhalten hat, der RSV zusteht, da die Zinsen nicht ausschließlich dem Mandanten zustehen. Bei einer Zahlung von 300,00 € gehe ich mal grundsätzlich davon aus, dass die Selbstbeteiligung des Mandanten an den Kosten ausgeglichen wäre. Sollte dem so sein, müsstest Du meiner Meinung jetzt Folgendes veranlassen:

1. Es müsste berechnet werden, wie viele Zinsen aus dem KFB auf den Betrag von 150,00 € bis zur Zahlung angefallen sind. Dann hast Du einen Betrag X, der dem Mandanten zusteht.

2. Der RSV müsste mitgeteilt werden, dass der Schuldner am ...... einen Betrag von 300,00 € gezahlt hat, der in Höhe von ...... € unter Anwendung des Quotenvorrechts beim Mandanten verbleibt. Hinsichtlich des Restbetrages hättet Ihr den
Mandanten zur Auszahlung an die RSV aufgefordert.

3. KFB an die RSV übersenden.

4. Schuldner mitteilen, dass im Hinblick auf die Restforderung aus dem KFB die RSV neue Gläubigerin ist.
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#15

07.03.2018, 12:17

TipsyJersey hat geschrieben:Ich mache in solchen Sachen mit Rechtsschutzversicherungen immer zwei Forderungskonten - einmal die Verrechnung nach BGB (für ZV und nach Außen hin) und einmal wo ich erstmal alles auf die Forderungen des Mandanten verrechne (Quotenvorrecht) und zuletzt auf die "Posten" der RSV.
Erstreckt sich das Quotenvorrecht nicht auch auf die Hauptforderung, welche vermutlich im Urteil tituliert wurde?

Das Problem wäre ja jetzt, dass der Schuldner offiziell Kosten und Zinsen hierauf gezahlt hat, intern allerdings Hauptforderung und Zinsen hierauf. Also der Schuldner denkt, der KFB (z.B.) ist gezahlt und diesen will ja aber jetzt die RSV zur eigenen Beitreibung... Was macht man da?
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#16

07.03.2018, 18:17

Der KFB ist nicht ausgeglichen. Sie hat geschrieben, dass die Zahlung nicht ausreicht um irgendeine titulierte Forderung auszugleichen.
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#17

07.03.2018, 18:53

Aber du schreibst oben, dass der Mdt. den Restbetrag an die RSV zahlen soll. Warum nicht Verrechnung mit der HF des Urteils - Quotenvorrecht?
Sodoku
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#18

07.03.2018, 21:50

Ich hab Mal über das Quotenvorrecht nachgelesen. M.E. betrifft dies nur die Fälle von Selbstbeteiligung oder nicht von der RSV erstatteten Reisekosten. Das man erst auf die HF verrechnen darf gegenüber der RSV hab ich nicht gefunden.
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#19

08.03.2018, 08:52

Sehe ich auch so. Das Quotenvorrecht betrifft ausschließlich die Kosten und kann nicht auf die Hauptforderung ausgedehnt werden. Da Zahlungen immer erst auf Zinsen, dann auf Kosten und dann erst auf die HF zu verrechnen sind, denke ich nicht, dass hier ohne Probleme eine Verrechnung des übrigen Betrages einfach so auf die HF erfolgen kann.
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#20

08.03.2018, 08:59

Hier steht, dass man auch erst auf die Hauptforderung (im Innenverhältnis) verbucht, bevor die RSV etwas bekommt (Rz. 309):
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 19445.html
https://openjur.de/u/150604.html
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