Forderungsanm. zu bestehendem Zwangsversteigerungsverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jenn1806
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#1

25.02.2010, 17:29

Hallo Zusammen!

ich muss eine Forderung zu einem bereits von einer anderen Gläubigerin bestehenden Zwangsversteigerungsverfahren anmelden.
Wir stehen im GB an 2. Stelle und werden aus dem Erlös der ZV wahrscheinlich sowieso nichts bekommen!
Wie melde ich unsere Forderungen an? Reicht es dem Gericht einfach mitzuteilen oder muss ich dem Verfahren auch beitreten?? Auf welche § kann ich mich zur Anmeldung stützen???

Vielen Dank für Eure Antwort!
Ernie

#2

25.02.2010, 18:46

Aktuelle Forderungsberechnung an das Versteigerungsgericht mit Hinweis, für welchen Gläubiger aus welcher Rangklasse ihr die Forderung anmeldet. C´est tout!
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