Forderung vom InsoVerwalter bestritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#11

27.02.2008, 15:14

Und - hast Du schon angerufen? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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pasc1976
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#12

27.02.2008, 15:22

:thx für Eure Hilfe

Habe auch schon direkt beim Verwalter angerufen. Hatte das Glück, die zuständige Sachbearbeiterin (sage absichtlich nicht Kollegin) am Telefon zu haben. Sehr sehr unfreundlich, sehr kurz angebunden und extrem pampig - Inhalt: Wenn hier jeder anrufen würde, dann käme ich gar nicht mehr zu arbeiten. Soll das in Zukunft gefällig lassen und Anfragen nur schriftlich machen. Nach einer kurzen telefonischen Auseinandersetzungen habe ich mich für das nette Gespräch bedankt und mich verabschiedet. :fluch

Also habe ich ein ebenso nettes Schreiben aufgesetzt und warte jetzt auf die Dinge, die dort kommen...
Autotextkönigin
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#13

27.02.2008, 20:04

Hehe, da muß ich ja mal kichern, hab auch mal beim InsVerwalter gearbeitet und kann nur sagen - wer schreibt, der bleibt. Wir haben allerdings auch immer den Gläubigern die Prüfungsergebnisse mitgeteilt UND die Bestreitensgründe, damit nicht gleich Telefonterror im Haus ist ;-))
Im übrigen kann ich hier auch nur Queen Mum zustimmen: Es ist absolut NICHT notwendig, daß die Forderung tituliert sein MUSS und ein Originaltitel muß auch nicht (mehr) vorgelegt werden.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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