Firma gibt es nicht mehr! - Titel umschreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

09.09.2010, 11:48

Hi,

unser Mdt. hat Firma X wg. Zahlung verklagt. Titel wurden auch der Firma zugestellt. ZV wurde eingeleitet und mitgeteilt, dass Firma unbekannt. Nach mehrmaligen Recherchen im Internet, EMA, Firmenermittlung über Supercheck wurde mir mitgeteilt, dass es die Firma einfach nicht mehr gibt.

Ich habe ein Handelsregisterauszug angefordert. Den ehemal. GF gibt es nicht mehr, der andere wohnt in den Niederlanden. Wer weiß ob das überhaupt so ist? (Im Internet habe ich herausgefunden, dass noch andere von dieser Firma übers Ohr gehauen wurden.) Was soll ich bloß machen. Die Firma gibt es nicht mehr. Habe jetzt ungefähr 50€ rausgeschmissen um an irgendetwas ranzukommen.

Kann man den Titel umschreiben auf den neuen GF? Aber dann müsste ich ja ZV in den Niederlanden machen und da kenn ich mich nicht aus...

Ohh man ...

DANKE
Jule
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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domel 3008
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#2

09.09.2010, 11:51

also wenn es die Firma nicht mehr gibt und sie vorher aber im HR eingetragen war, dann kann sie ja nur aufgelöst worden sein. Darüber müssten sich auch Infos beim HR abrufen lassen.

Wir habe momentan so ein ähnliches Problem und überlegen, ob nicht eine Strafanzeige wegen Verschleppung von Vermögen (oder wie man das auch immer nennt :mrgreen: ) sinnvoll wäre. Ist denn die Forderung hoch?
Goldlöckchen

#3

09.09.2010, 11:53

Welche Rechtsform hast Du denn? Ein bisschen genauer sollten die Angaben schon sein.
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Juliane1985
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#4

09.09.2010, 12:04

Es ist eine GmbH und die Forderung beläuft sich so auf nunmehr 4000,00 €! Der Handelsregisterauszug ist vom 07.07.2008 vielleicht hole ich nochmal einen neuen?
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Goldlöckchen

#5

09.09.2010, 12:08

Hol nochmal einen neuen HR ein. Entscheidend ist ja nicht, wo der GF. privat wohnt, sondern, wo die Gmbh ansässig ist.
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domel 3008
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#6

09.09.2010, 12:10

du mußt nicht zwingend einen HR Auszug machen, denn aus den Veröffentlichungen (Abruf kostenlos) kannst du ersehen, was mit der Firma passiert ist
Jupp03/11

#7

09.09.2010, 12:11

Von wann ist denn der Titel?
Goldlöckchen

#8

09.09.2010, 12:17

domel 3008 hat geschrieben:du mußt nicht zwingend einen HR Auszug machen, denn aus den Veröffentlichungen (Abruf kostenlos) kannst du ersehen, was mit der Firma passiert ist
:?: Das wusste ich gar nicht. Auch auf der http://www.handelsregister.de" target="blank ?
Davy Jones’ Locker
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#9

09.09.2010, 12:20

handelsregisterbekanntmachungen.de
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domel 3008
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#10

09.09.2010, 12:22

ja und wenn du dann die firma suchst dann gibt es doch die verschiedenen Ausdrucke aus welchen du wählen kannst:

AD – Aktueller Ausdruck
CD – Chronologischer Ausdruck
HD – Historischer Ausdruck
DK – Dokumentenansicht
UT – Unternehmensträger
VÖ – Veröffentlichungen

Unter VÖ haben wir bei unserem Schuldner Infos gefunden, die uns weitergeholfen haben betreffend was mit der Firma ist und daraufhin haben wir erst einen HR-Auszug gemacht, aber den eigentlich der Ordnung halber...
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