Fehlende Drittschuldnerauskunft - Klage?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Snappish
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#1

25.04.2017, 09:42

Hallo zusammen,

wir haben einen Drittschuldner, der es versäumt hat Auskunft zu erteilen. Der PfÜb wurde ihm bereits am 10.10.2016 zugstellt. Nachdem er dann von mir zur Zahlung aufgefordert wurde, da die Auskunft fehlte, hat er nun heute telefonisch mitgeteilt, dass der Schuldner das Unternehmen zum 30.04.17 verlassen wird und dass bereits vier Vorpfändungen vorliegen würden, daher auch nix pfändbar sei.

Nun ist ja aber fraglich, ob die Vorpfändungen alle auch schon im Oktober vorgelegen haben.... Wie verfahre ich hier weiter? Verlange ich nun Auskunft zum Zeitpunkt der Zustellung oder klage ich trotz Ausscheiden des Schuldners auf Zahlung? :kopfkratz

Lieben Dank schon mal! :lol:
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AliceImWunderland
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#2

25.04.2017, 10:21

Ich sehe die Klage kritisch. Wenn die Auskunft des Drittschuldners stimmt, dass Vorpfändungen vorliegen und in der ganzen Zeit seit der Zustellung der Pfändung beim DS nichts pfändbar war, ist die Klage aussichtslos. Auf eine telefonische Auskunft hin würde ich nich auch nicht unbedigt verlassen. Mein erster Schritt hier wäre es, den Drittschuldner zur Abgabe der schriftlichen DS-Erklärung aufzufordern. Gibt er diese ab, hast du was in der Hand.

Ist im Pfüb der Anspruch auf Herausgabe der Gehaltsabrechnungen mitgepfändet? Ich pfände diesen Anspruch immer mit und auch den Anspruch auf Einsicht in den Arbeitsvertrag.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Snappish
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#3

25.04.2017, 11:08

Klar Herausgabe von Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag vom Schuldner habe ich mitgepfändet. Zur Herausgabe ist ja aber der Schuldner und nicht der Arbeitgeber verpflichtet. Klage auf Zahlung ja dehsalb, weil der Auskunftsanspruch ja nicht einklagbar ist. Aber zur Auskunft zum Zeitpunkt der Zustellung werde ich wohl nochmal auffordern und den Schuldner am 02.05. direkt zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft laden lassen.
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#4

25.04.2017, 11:30

Ich würde auch um eine schriftliche DS-Erklärung bitten. Und in dem Anschreiben kannst ja auch um die Übersendung der Kopie des Vertrages und Lohnzettel bitten. Wenn der DS es macht, sehr schön und wenn nicht, dann müsstest du sie beim Schuldner pfänden.
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