falsche Angabe in EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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rosa

#1

07.02.2012, 16:12

ich habe eine Schuldnerin die in der EV eine falsche Bankverbindung angegeben hat. Sie war niemals Kunde dort, die Kontonummer gibt es bei dieser Bank nicht. Zum einen mach ich jetzt Strafanzeige, klar. Aber was ist mit der EV? was kann ich da beantragen? Neuabgabe? Nachbesserung?
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Pepples
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#3

08.02.2012, 11:58

Ich würde nach Nachbesserung erstmal versuchen. Vielleicht isses ja das Konto vom Freund/Lebensgefährte, wem auch immer und sie hat das nur nicht angegeben. Also das wäre zumindest meine Begründung für die Nachbesserung. :lol:
Für die Neuabgabe dürfte das m.E. nicht reichen.
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secret72

#4

08.02.2012, 12:39

Ich würde auch Nachbesserung beantragen. Mit der Begründung eben, dass die gemachten Angaben von der Bank nicht bestätigt wurden.

Konto vom Lebensgefährte kann es aber nicht sein, wenn die angegebene Kontonummer gar nicht existiert. Also hat sie ganz offensichtlich und wissentlich falsche / erfundene Angaben gemacht.
rosa

#5

08.02.2012, 12:40

ok ich werds versuchen. danke euch
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