EV - PfÜb - Mitteilung, dass Bausparvertrag aufgelöst

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

08.06.2012, 10:44

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal Eure Hilfe:

Folgender Sachverhalt:

Schuldnerin hat am 02.04.12 die eidesstattliche Versicherung abgegeben, nichts zu holen, außer einen Bausparvertrag über 6.000,00 €. Also habe ich einen PfÜb beantragt, um an das Geld zu kommen. Jetzt habe ich von der Bausparkasse erfahren, dass der Bausparvertrag aufgelöst wurde, leider ohne Datum.

Demnach hat die Schuldnerin das Geld bekommen. Was kann ich jetzt machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Jupp03/11

#2

08.06.2012, 14:39

nachfragen, wann die Auflösung erfolgt ist.
Minimaus
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#3

10.06.2012, 21:20

flinkes Biest ;-)
Jupp03/11

#4

10.06.2012, 21:45

Minimaus hat geschrieben:flinkes Biest ;-)
:good

:notier
Honey911
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#5

10.06.2012, 22:41

Ich würde so schnell wie möglich mit der Bausparkasse Kontakt (ggf. telefonisch) aufnehmen und nachhaken, wann der Vertrag aufgelöst worden ist. Vielleicht war es ja ein anderer Gläubiger. Wenn dies der Fall ist, musst Du schnell reagieren, da, wenn die Bausparsumme die Forderung des Dritten übersteigt, wird der Rest an den Schuldner ausgezahlt. Dies kannst Du verhindern durch PfüB bei dem anderen Gläubiger. --- würde aber vorher telefonisch Kontakt aufnehmen, wenn dies möglich ist.
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katuscha
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#6

11.06.2012, 08:50

Hab grad bei der Bausparkasse angerufen, der Vertrag wurde schon Juni 2008 aufgelöst, und zwar von der Bausparkasse, weil die Schuldnerin die Abschlussgebühr geschweige denn andere Zahlungen vorgenommen hat. Wahrscheinlich hat sie nicht verstanden, dass es den Vertrag nicht mehr gibt (sie steht unter Betreuung).

Tja, da hab ich wohl Pech gehabt. Da muss ich wohl abwarten, ob sie wieder eine Arbeit findet.

Macht es Sinn, die Betreuerin anzuschreiben?
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#7

11.06.2012, 09:38

katuscha hat geschrieben:Hab grad bei der Bausparkasse angerufen, der Vertrag wurde schon Juni 2008 aufgelöst, und zwar von der Bausparkasse, weil die Schuldnerin die Abschlussgebühr geschweige denn andere Zahlungen vorgenommen hat. Wahrscheinlich hat sie nicht verstanden, dass es den Vertrag nicht mehr gibt (sie steht unter Betreuung).

Tja, da hab ich wohl Pech gehabt. Da muss ich wohl abwarten, ob sie wieder eine Arbeit findet.

Macht es Sinn, die Betreuerin anzuschreiben?
Ich würde es auf alle Fälle versuchen. Den/Die Betreuer/in über bestehendes Schulden der Betreuten zu informieren kann nicht schaden, denke ich.

Wenn ich das richtig sehe, hat die Schuldnerin eine falsche eidesstattliche Verscherung abgegeben, vielleicht ist ja noch mehr falsch?
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Jupp03/11

#8

11.06.2012, 09:40

Es sollte wohl erstmal hier eingestellt werden, wer mit Rücksicht auf die laufende Betreuung die eV abgegeben hat.
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katuscha
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#9

11.06.2012, 09:46

Das Verhaftungsprotokoll wurde von der Schulnderin als auch von der Betreuerin unterschrieben. Die eV wurde nur von der Schuldnerin unterschrieben.
Jupp03/11

#10

11.06.2012, 10:08

Dann dürfte ein Schreiben an die Betreuerin nicht das meiste bringen.
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