erteilte Rechtsnachfolgeklausel in PfÜB beanstandet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jaku
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#1

12.01.2018, 14:37

Hallo ihr Lieben,

ich habe da gerade eine Sache auf dem Tisch, die mich verwirrt.

Unser Mandant, ein Insolvenzverwalter, hat uns mit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel beauftragt, den die Insolvenzschuldnerin (GbR) bereits vor Insolvenzeröffnung erwirkt hat. Demzufolge haben wir als erstes eine Rechtsnachfolgeklausel beantragt und auch erhalten. Nach erneuerter Zustellung und einem Vollstreckungsauftrag haben wir ein Vermögensverzeichnis erhalten. Nunmehr haben wir einen PfüB wegen einer bekanntgewordenen Bankverbindung beantragt.

Jetzt moniert die für den PfüB zuständige Rechtspflegerin die schon erteilte Rechtsnachfolgeklausel und fordert einen Nachweis, in welchem die Personenidentität der Gesellschafter der GbR ausgewiesen wird.

Geht das so? Ich bin mir da unsicher.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und sage schon einmal lieb danke für eure Hilfe,
Jaku
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mücki
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#2

15.01.2018, 13:20

Sorry aber ich verstehe die Zusammenhänge schon nicht und muss auch gestehen, dass ich mit den Titelumschreibungen auf den IV noch nie Probleme hatte (zumindest nicht bei den Rechtspflegern, bei Drittschuldnern kann das gelegentlich mal vorkommen).

Ich würde einfach mal bei der Rechtspflegerin anrufen und nachfragen, was sie euch eigentlich damit sagen möchte.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Jaku
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#3

15.01.2018, 13:57

Danke trotzdem! :wink2

Vg, Jaku
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