ich hab ne Frage:
wir haben am 14.08. (!!!!) Erinnerung gegen 2 KFB´s eingelegt, wir haben jetzt schon mehrfach daran erinnert, eben sagt die Rpfl. mir, dass das noch 6 Wochen bestimmt dauert, wegen Rückstand bla bla
Jetzt fragt mich mein Chef, ob ich nich aus den vorliegenden schon vollstrecken könne. Die wären ja vollstreckbar und haben die Zustellung drauf
dagegen ist aber doch Erinnerung eingelegt
Cheffe glaubt aber, dass die dennoch schonma bezahlt werden müssten.
Erinnerung KFB läuft
uff, echt jetzt? jetzt liegen die hier die ganze zeit rum?
ich kann aus nem kfb vollstrecken gegen den wir erinnerung eingelegt haben?
mist ich honk
ich kann aus nem kfb vollstrecken gegen den wir erinnerung eingelegt haben?
mist ich honk
also ist das jetzt echt so, ja?
sorry, aber wenn JA, dann muss ich heut noch die ZV raus schicken
sorry, aber wenn JA, dann muss ich heut noch die ZV raus schicken
Wenn alle drei Vollstreckungsmerkmale drauf sind - wirklich alle drei - dann kannst Du auch vollstrecken! (Was meinst Du, was ich heute den ganzen Tag mache??? ZV-Aufträge, PfÜB-Anträge u.s.w.... Also bist Du nicht allein damit!)
Und wenn Ihr dann - irgendwann mal - die berichtigten Titel bekommt, dann machst Du die restlichen Forderung geltend.
Und wenn Ihr dann - irgendwann mal - die berichtigten Titel bekommt, dann machst Du die restlichen Forderung geltend.
Liebe Grüße,
romex
romex
ok dann mach ich das
man man man, das hätt ich ja schon vor 4 monaten machen können ich honk
ich hab gedacht, ich könnte dann so, wie zb beim nich rechtskräftigen urteil nur ne sicherungsvollstreckung oder so machen?!
man man man, das hätt ich ja schon vor 4 monaten machen können ich honk
ich hab gedacht, ich könnte dann so, wie zb beim nich rechtskräftigen urteil nur ne sicherungsvollstreckung oder so machen?!
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Wäre was anderes, wenn die Gegenseite Erinnerung eingelegt hätte, dann könnte es ja sein, dass eine Reduzierung des titulierten Betrages rauskäme.
Wenn Ihr aber als einzige Erinnerung eingelegt habt und die Gläubigerseite seit, könnt Ihr im Erinnerungsverfahren nur gewinnen (oder der KFB bleibt halt so, wie er ist).
Wenn Ihr aber als einzige Erinnerung eingelegt habt und die Gläubigerseite seit, könnt Ihr im Erinnerungsverfahren nur gewinnen (oder der KFB bleibt halt so, wie er ist).
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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