Erinnerung gem. 788 ZPO wegen ergänzender EV einlegen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#1

05.07.2007, 08:08

Guten Morgen, meine Lieben! Ich sitze jetzt schon seit gestern Abend (nein, nicht durchgängig) vor einer Sache. Ich hatte einen EV-Ergänzungs-Antrag gefertigt. Den hat der GV gem. 903 ZPO abgelehnt. Er meint, ich würde den Schuldner nur ausforschen wollen. Sehe ich aber ganz anders. Er sagt nun, ich könne gem. § 788 ZPO Erinnerung beim Vollstreckungsgericht einlegen. Gilt für diese Erinnerung die 2-Wochen-Notfrist? Unter 788 finde ich diesbezüglich keine ANgabe, nur unter 766, die würde dann doch aber die Art und Weise der ZV betreffen. Außerdem hätte ich jetzt, so aus dem Bauch heraus (böser Fehler), die sofortige Beschwerde eingelegt und nicht die Erinnerung.

Ach ja, hab selten so eine Erinnerung gemacht: Reichen Zeugen, auch meine eigene Person als Beweis aus? Ich kann echt alles widerlegen, was der bemängelt, hab sogar genügend Rechtssprechung diesbezüglich.

Wäre schön, wenn mir einer einen kurzen Exkurs gibt.

Liebe Grüße

Summer
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StineP

#2

05.07.2007, 08:15

Hm, hab ich ne andere ZPO?? Bei mir ist 788 ZPO Kosten der Zwangsvollstreckung... Meinte sie vielleicht 766? Ich hab in der Schule gelernt, dass man in solchen Fällen Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV einlegt und dann gilt entsprechend die von dir genannte Frist.
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Strubbel
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#3

05.07.2007, 08:22

Ich denke auch er meint § 766 ZPO. Dort ist das meine ich Abs. 2. Wenn der GV die Vornahme einer ZV-Handlung ablehnt. Hab ich selbst schon gemacht. Frist ist 2 Wochen, einzulegen beim zuständigen Vollstreckungsgericht.

Du musst das allerdings ein bisschen gut begründen, damit dir das Gericht den Antrag nicht ablehnt und du dann die Kosten tragen musst.

Viel Glück!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Summerof77
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#4

05.07.2007, 08:51

Das Gericht kann mir das gar nicht ablehnen. Ich will wissen, wo sein Geld hingeht, weil er kein Konto angibt, aber Gelder bezieht. Er sagt, er hat keine Pfändungen, hab aber selber welche ausgebracht, längst vor der EV. Er fährt ein Auto, gibt es nicht an. Also, ich denke, ich schaff das. Danke für die Info, dann kann ich jetzt ja loslegen. Aber er hat wirklich gem. § 788 ZPO geschrieben! Komisch, oder? Aber auch Gerichtsvollzieher machen (Tipp-)Fehler!*grins*
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Strubbel
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#5

05.07.2007, 08:54

Ja, auch einem GV darf sowas mal passieren ;)

Mit deinen Gründen kann dir das Gericht das tatsächlich nicht ablehnen. Dann mal ran und schön den Schuldner geärgert :zunge
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Summerof77
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#6

05.07.2007, 11:21

also, wenn die Erinnerung durch geht, dann stell ich das mal rein, was ich geschrieben hab. Meine Kollegin findet es zumindest schon mal gut (sie ist hier persönlich betroffen!)

LG Summer
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Strubbel
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#7

05.07.2007, 11:24

Ja, mach das. Wir sind gespannt :)

Bei mir war es damals so, dass ich einen Beschluss gekriegt hab, dass der Schuldner das und das nachbessern muss. Ich bin davon ausgegangen, dass der GV sich jetzt kümmert, hat er aber nicht. Du musst ihm dann nochmal extra einen Auftrag schicken, dass der Schuldner über die im Beschluss bezeichneten Punkte nachbessern muss.

Nur, falls du das nicht weißt, dass du dann nicht ewig wartest und dich wunderst (so wie ich damals) ;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#8

05.07.2007, 11:26

Na, das ist logisch. Den Beschluss stellt das Gericht dem GV wohl nicht zu.. Zumindest ist das nicht gleichzusetzen mit deinem ursprünglichen Auftrag
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Strubbel
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#9

05.07.2007, 11:35

Ja, ich bin halt in meinem jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen. Ist aber eh egal, der Schuldner ist seit letztem Jahr in Insolvenz ohne, dass ich das wusste (hatte ich schon mal gepostet an anderer Stelle)... Jetzt weiß ich natürlich, dass dem nicht so ist und ich den GV nochmal extra beauftragen muss.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#10

05.07.2007, 12:21

Na stell dir vor, wir wüssten immer alles! Dann würde es das Forum möglicherweise nicht geben.
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