Erhöhung des unpfändbaren Betrages bei P-Konto!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maka2
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#1

16.02.2017, 11:47

Hallo,

ich vermute, ich stehe extrem aufm Schlauch....

Folgendes Problem:
Unsere Mandantin hat eine Kontopfändung erhalten. Die Bescheinigung gem. § 850 k ZPO ist mir bekannt. Was unser Problem jetzt aber ist: Ist es möglich diesen zu belassenen Sockelbetrag zu erhöhen?
Die Mandantin ist demenzkrank und wohnt in einem Miethaus alleine. Ihr Mann ist letztes Jahr verstorben und die Miete ist extrem hoch. Allerdings kann sie aufgrund von Krankheit und Alter nicht "verpflanzt" werden. Eine entsprechende Bescheinigung vom Hausarzt liegt vor. Wir würden darstellen, dass ein evtl. Umzug unter den vorausgegangenen Gründen eine besondere Härte darstellt.
§ 850 f ZPO bezieht sich auf gepfändete Arbeitseinkommen (oder sonstige Einkommen) und kann meiner Meinung nach hier ja nicht angewandt werden. Oder sehe ich das falsch?

Gibt es eine Möglichkeit den zu belassenden Betrag auf dem Konto (evtl durch Beschluss) zu erhöhen?

:thx für eine Rückmeldung.

:wink1 maka2
Tatjana H.
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#2

16.02.2017, 12:01

Dafür musst du einen Antrag bei Gericht stellen.

Wir haben das gerade bei einer Mandantin, die ist privat krankenversichert. Sie hat einen Antrag bei Gericht gestellt und einen Nachweis über die Höhe der privaten KV vorgelegt.

Das wurde dann auch berücksichtigt.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
maka2
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#3

20.02.2017, 09:52

Vielen Dank!

Wir haben jetzt erstmal den RA/G angeschrieben und ihm die Sache geschildert und gebeten zur Vermeidung weiterer Kosten die Pfändung zurückzunehmen. Andernfalls würden wir das genau so machen wie du geschrieben hast! :thx

Eine schöne Woche :wink1
StarsinEyes
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#4

30.05.2017, 09:27

Guten Morgen ihr Lieben,

ich hätte auch noch eine Frage. Ich habe gelesen, dass es ein spezielles Formular gibt über die Bescheinigung z. B. des Kindergeldes zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze. Ich habe da nur leider bisher nichts handfestes gefunden.
Unsere Mandantin erhält Kindergeld für ihre zwei Kinder, wobei die älteste Tochter im Juni 18 wird, aber dennoch weiterhin Kindergeld gezahlt wird da diese kein eigenes Einkommen hat. Jetzt will die Bank natürlich den Kindergeldbescheid nicht akzeptieren. Also müssen wir doch eine Bescheinigung von der Familienkasse mit ordnungsgemäßer Unterschrift einholen. Und laut meinen Recherchen ist dafür ein spezielles Formular vorgeschrieben das nur die Anwälte oder Schuldnerberater haben. Da wir sowas aber nicht ständig machen, haben wir ein solches nicht. Vielleicht kann mir da jemand aushelfen?
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#5

31.05.2017, 08:53

weiß da niemand was?
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Anahid
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#6

31.05.2017, 09:12

Ich weiß da auch nichts, aber guck mal, ob Dir das hier weiterhilft und das das Formular ist, was Du meinst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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