Entsprechende Anzahl d. Abschriften für Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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puppy
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#1

25.01.2013, 10:21

Liebe Alle,

der Mandant (Unternehmen) hat nach 4 (!) Mahnungen nicht bezahlt. Drum haben wir von unserer (Notar-)Kostenrechnung eine vollstreckbare Ausfertigung erstellt und diese zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie dem zuständigen GVZ zur Zustellung übersandt.

Der GVZ hat nun in seinem Anschreiben an uns formuliert, dass wir doch bitte in Zukunft die entsprechende Anzahl von Abschriften gem. § 192 II Satz 1 ZPO beifügen. Da in § 192 auch "nur" von der "entsprechenden Anzahl von Abschriften" die Rede ist, frage ich mich jetzt, wie viele das denn sein sollen?

:thx im Voraus!
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sansibar
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#2

25.01.2013, 10:47

Naja, wenn ich so in meiner Erinnerung krame, würde ich sagen, mindestens die beglaubigte für die Zustellung an den Schuldner..... und vielleicht eine für den GV?
Grüße - sansibar
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puppy
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#3

25.01.2013, 11:12

sansibar hat geschrieben:Naja, wenn ich so in meiner Erinnerung krame, würde ich sagen, mindestens die beglaubigte für die Zustellung an den Schuldner..... und vielleicht eine für den GV?
Ja, eine an den Schuldner. So dachten wir ja auch... Aber eine für den GVZ? Verwirrung....
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#4

25.01.2013, 11:12

Moin,
da wußte der Kollege wohl nicht was er so schreibt :pfeif .

Das war genau richtig ( 1 x Original und 1 x beglaubigte Kopie). Beim GV bleibt nichts.
Uns ist natürlich lieber, die beglaubigte Kopie liegt nicht bei und wir können die machen 8)
(= o,50 Cent je Seite).

Viele Grüße

Roland
puppy
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#5

25.01.2013, 12:21

:thx Roland!

Also haben wir nicht falsch gedacht ;)

Und schonmal ein schönes Wochenende! :huepf
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Gruftie
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#6

26.01.2013, 19:03

Ich füge nie eine weitere Abschrift bei, denn schließlich wollen die GV ja auch verdienen.. :mrgreen: ...und scheint ja auch richtig zu sein...wie man sieht ---->
Uns ist natürlich lieber, die beglaubigte Kopie liegt nicht bei und wir können die machen
(= o,50 Cent je Seite).
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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