Einstweilige Anordnung - was tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Angeleye
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#1

12.11.2008, 13:45

Hallo alle zusammen,

ich steh mal wieder aufm Schlauch.

Also ich habe heute die einstweilige Anordnung für unsere Mandantin ist der Post. Es geht um häusliche Gewalt. Der Antragsgegner soll der Wohnung verwiesen werden.

Wie mache ich das denn am besten? In der EA steht, dass die Antragsstellerin einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann.

Also nachfolgend meine Fragen:

- Muss ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden? (ausgegangen davon, dass der Antragsgegner derzeit nicht in der Wohnung ist)
- Was muss die Mandantin tun, wenn er wieder in die Wohnung kommt?

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Im Voraus schonmal vielen lieben Dank

Tanja
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PeeDee
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#2

12.11.2008, 13:52

Die EA muss zugestellt werden damit sie wirksam ist.
Dazu muss ein GVZ beauftragt werden.
Weit die Mandantin, wo sich der Antragsgegner möglicherweise aufhält, da kann man den GVZ hinschicken, in solchen Sachen sind die eigentlich immer sehr hilfsbereit!
Mein Cheffe sagt den Mandanten immer, sie solle auf jeden Fall die Schlösser austauschen und wenn der Antragsgeger wieder kommt, die Polizei rufen und die EA zeigen, auch wenn sie noch nicht zugestellt werden konnte.
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Angeleye
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#3

12.11.2008, 13:59

Super, danke da hast du mir schon etwas weitergeholfen.

Habt ihr ein Schriftsatzmuster, dass ihr mir zukommen lassen könnt? Danke
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PeeDee
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#4

12.11.2008, 14:05

Du kannst einen normalen Zustellungsauftrag nehmen, vorausgesetzt Du kennst die Anschrift, unter der sich der Antragsgegner aufhält.
Bei solchen Sachen telefoniert ich aber immer gerne vorher mit dem GVZ und frag an, wie er es gerne haben möchte, dass es möglichst schnell zugestellt werden kann. Manchen haben Extrawünsche :wink:
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