EInleitung Zwangsvollstreckung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Da wirst du jetzt vorausstlich verschiedene Antworten hören.
Ich schicke nur einen Originalantrag. Andere schicken noch z.B. eine zusätzliche Abschrift.
Ich schicke nur einen Originalantrag. Andere schicken noch z.B. eine zusätzliche Abschrift.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 288
- Registriert: 27.07.2013, 15:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
Vollmacht schicke ich nie mit. Ansonsten musst du dem GVZ unbedingt die Original vollstreckbare Ausfertigung schicken, sonst rührt der keinen Finger
Ich mache immer ein Original ZV-Auftrag mit Original Titel (!) und eine einfache Abschrift ohne Titelkopie füge ich anbei. Aber wie Sonnenkind schon sagt, das machen viele unterschiedlich.
Ich mache immer ein Original ZV-Auftrag mit Original Titel (!) und eine einfache Abschrift ohne Titelkopie füge ich anbei. Aber wie Sonnenkind schon sagt, das machen viele unterschiedlich.