EInleitung Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
aaradya
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#11

10.04.2015, 14:12

Jetzt hab ich noch eine kurze Frage....in wie vielfacher Ausfertigung geht der Antrag ans Gericht?
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weneste
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#12

10.04.2015, 14:15

ich schick meinen immer nur 1x ans Gericht

VG und schönes Wochenende
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#13

10.04.2015, 14:15

Da wirst du jetzt vorausstlich verschiedene Antworten hören.

Ich schicke nur einen Originalantrag. Andere schicken noch z.B. eine zusätzliche Abschrift.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
aaradya
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#14

10.04.2015, 14:36

Ok. Und die Anlagen - Außer bei Vollmacht - können es doch Kopien sein oder?
Alegría
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#15

10.04.2015, 14:39

Vollmacht schicke ich nie mit. Ansonsten musst du dem GVZ unbedingt die Original vollstreckbare Ausfertigung schicken, sonst rührt der keinen Finger :)

Ich mache immer ein Original ZV-Auftrag mit Original Titel (!) und eine einfache Abschrift ohne Titelkopie füge ich anbei. Aber wie Sonnenkind schon sagt, das machen viele unterschiedlich.
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