Eilt, Text für Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#1

07.12.2007, 11:07

Ich brauch Hilfe, dringend, vorläufiges Zahlugnsverbot muss raus.

Es geht um ein Bauvorhaben. Als DS soll der Käufer des Hauses benannt werden.

Ich benötige dringend einen Text, in dem ich alle Ansprüche pfände, habe aber noch nichts passendes gefunden.
StineP

#2

07.12.2007, 11:12

Was genau ist dein Anspruch?? Kaufpreis????
StineP

#3

07.12.2007, 11:16

Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung
werden die angeblichen Forderungen des Schuldners
gegen (Drittschuldner zu 1)
auf Zahlung des (Rest-)Kaufpreises aus dem Kaufvertrag und gegen den Notar (Drittschuldner zu 2)
auf Herausgabe des zugunsten des Schuldners hinterlegten oder treuhänderisch gehaltenen Kaufpreises
gepfändet.
Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu leisten.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Forderungen, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten.
Zugleich werden die gepfändeten Forderungen dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen


Wäre bei Kaufpreis.
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#4

07.12.2007, 11:19

Ne, Kaufpreis wird direkt an Schuldner bezahlt.

Ich hab jetzt den Zahlungsbpflichtigen als DS
StineP

#5

07.12.2007, 11:20

Ja, aber was soll er denn zahlen??? Brauch ein Stichwort.. Wenn nicht Kaufpreis, was dann ?
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#6

07.12.2007, 11:48

Alle an den Schuldner als das Planbüro zu zahlen Ansprüche aus einem Bauvorhaben
StineP

#7

07.12.2007, 13:24

Aber das können dann doch nur noch Maklergebühren sein
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#8

08.12.2007, 21:52

Aber das können dann doch nur noch Maklergebühren sein
Das kann alles mögliche sein. Ein Bauträger kauft das Grundstück, baut darauf ein Haus und verkauft es wieda.

Drum will ich ja alle Ansprüche pfänden, hab aber den Pfüb bereits beantragt, ungefähr mit Hilfe von Chefs verschiedensten Baukommentaren.
Jupp03/11

#9

08.12.2007, 22:04

Wenn dein Schuldner = Bauträger das Haus verkauft hat und es nach den Bestimmungen der MaBV für deinen Drittschuldner fertigstellt, dürftest du schlechte Karten haben, weil in diesen Bauträgerverträgen in aller Regel die Ansprüche vom Bauträger an die finanzierende Bank abgetreten sind und zwar mit dem Kaufvertrag. Kennst du den Vertrag und was ist im GB eingetragen?
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#10

08.12.2007, 22:13

Ich hab leider weder Kaufvertrag noch sonstige Verträge.

Was bedeutet denn die MaBV? Kenn ich nicht, bei uns werden Verträge grundsätzlich auf Grundlage der VOB/B abgeschlossen, bzw. Architektenverträge auf der HOAI.

Die Guthaben etc. bei der Bank habe ich mitgepfändet. Ich kann mir nicht vorstellen, da es sich um einen größeren Bauträger handelt, dass dieser alles finanziert hat, sondern da schon noch etwas übrigen bleiben muss, bzw. vorher bereits Vermögen da war.

Die Häuser sind ja bereits übergeben, bzw. die Eintragung im Grundbuch vorgenommen. Nachbesserungsarbeiten sind anscheinend ebenfalls nicht mehr durchzuführen.
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