MaBV bedeutet Makler- und Bauträgerverordnung.
Wenn der Drittschuldner als Eigentümer im GB eingetragen ist, dürfte der Schuldner, somit der Bauträger, keine Ansprüche mehr haben.
Bei Bauträgerverträgen ist es so, dass das Eigentum am Grundbesitz erst übergeht, wenn der Käufer und somit dein Drittschuldner seine Zahlungsverpflichtungen aus dem KV vollständig erfüllt hat.
Eilt, Text für Pfüb
- butterflybabe
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Genau das Geld will ich haben.wenn der Käufer und somit dein Drittschuldner seine Zahlungsverpflichtungen aus dem KV vollständig erfüllt
Naja mal abwarten, was mir der Rechtspfleger mit dem Pfüb macht.