Eilt, Text für Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

08.12.2007, 22:21

MaBV bedeutet Makler- und Bauträgerverordnung.

Wenn der Drittschuldner als Eigentümer im GB eingetragen ist, dürfte der Schuldner, somit der Bauträger, keine Ansprüche mehr haben.
Bei Bauträgerverträgen ist es so, dass das Eigentum am Grundbesitz erst übergeht, wenn der Käufer und somit dein Drittschuldner seine Zahlungsverpflichtungen aus dem KV vollständig erfüllt hat.
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butterflybabe
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#12

12.12.2007, 12:39

wenn der Käufer und somit dein Drittschuldner seine Zahlungsverpflichtungen aus dem KV vollständig erfüllt
Genau das Geld will ich haben.

Naja mal abwarten, was mir der Rechtspfleger mit dem Pfüb macht.
StineP

#13

12.12.2007, 12:40

Hattest du denn nicht aber geschrieben, dass der kaufpreis längst bezahlt war?
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